Nebenverdienst

Hin und wieder besteht die Gelegenheit oder gar Notwendigkeit fÜr einen Nebenverdienst. Lesen Sie hier was man unter einem Nebenverdienst versteht, welche Regelungen fÜr Nebenverdienste gelten und auf was Sie generell achten sollten beim Thema Nebenverdienst.

Nebenverdienst

Um sich so manch einen Wunsch erfüllen zu können fehlt oft das Geld in der Lohntüte. Ein Nebenverdienst ist in diesen Fall eine willkommene Lösung aller Probleme. Dennoch müssen einige Dinge berücksichtigt werden, bevor es losgehen kann, vor allem wenn ein festes Arbeitsverhältnis schon besteht. Nebenverdienste bieten sich in vielen Branchen an. Wie z.B. saisonbedingte Aushilfsjobs in Kneipen, Kaffees, Boutiquen in Handel und Industrie. Aber auch feste Tätigkeiten im Bereich Heimarbeit, Dienstleistung, Handwerk, Handel, Privathaushalt und Industrie werden gerne in geringfügigen Arbeitsverhältnissen vergeben. Das Internet und Tageszeitungen sind hier ware Fundgruben. Nicht jedes Angebot ist leider seriös und sollte daher vorher genaustens geprüft werden, vor allem im Bereich Heimarbeit. Ein sicheres Zeichen für Unseriösität ist, wenn der Kontakt über eine 0190er-Nummer geht und für Infobroschüren und Arbeitsmaterial Kosten verlangt werden, bevor man auch nur einen Cent verdient. Liste mit unseriösen Anbietern von Nebenjobs und Heimarbeit gibt es bei der Verbraucherzentralen und im Internet.

Nebenverdienst – Arbeitnehmer

Bevor man eine Nebentätigkeit sucht, sollte man als Arbeiter(in) oder Angestellte(r) seinen Arbeits- bzw. Angestelltenvertrag überprüfen. In einigen Verträgen wird grundsätzlich eine Nebentätigkeit ausgeschlossen. In diesen Fall muss unbedingt der Arbeitgeber vorher gefragt werden. Lassen Sie sich diese Genehmigung unbedingt schriftlich geben, um spätere Streitigkeiten auszuschließen. Einige Verträge beinhalten nur eine so genannte Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nur informiert werden. Aber auch in diesen Fall gilt immer die schriftliche Form als beste Lösung. Sind Sie Beamte(r) oder arbeiten Sie im öffentlichen Dienst muss die Nebentätigkeit von der vorgesetzten Behörde genehmigt werden. Bei Arbeitslosigkeit gelten folgende Regelungen: ein
Nebenverdienst ist grundsätzlich erlaubt, allerdings muss die Leistungsabteilung des zuständigen Arbeitsamtes über die Höhe des erzielten Nebenverdienstes unterrichtet werden. Der Job darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Bis zu 165 Euro sind dann anrechnungsfrei. Der übrige Verdienst wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Wer Arbeitslosengeld II bezieht und nebenbei arbeiten geht, behält zwischen 15 und 23 Prozent des zusätzlichen Verdienstes.

Nebenverdienst – Entlohnung und Steuer

Nebenverdienste sind in allgemeinen Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich, aus denen ein monatlicher Arbeitsverdienst in Höhe vom maximal 800 EUR erzielt wird. Bei den Mini-Jobs wird unterschieden zwischen: den geringfügig entlohnten Beschäftigungen den 400,- Euro Jobs und den Beschäftigungen mit Entgelten innerhalb der Gleitzone (zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR). Beim Mini Job liegt der Lohn nicht über 400,- Euro. Der Arbeitgeber zahlt auf den Arbeitslohn in Privathaushalten lediglich 12 Prozent und in allen anderen Bereichen 25 %. Geht ein Mitarbeiter neben der Hauptbeschäftigung nur einem 400-Euro-Job nach, ist die Nebenbeschäftigung sozialversicherungsfrei.
Übt ein Arbeitnehmer neben der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere 400-Euro-Jobs aus, bleibt ein 400-Euro-Job sozialversicherungsfrei. Alle weiteren Nebenjobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, sodass für sie Sozialversicherungspflicht eintritt. Ausnahme: In der Arbeitslosenversicherung bleiben alle neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübten Nebenjobs versicherungsfrei.
Liegt der Lohn regelmäßig über 400,- Euro, aber überschreitet nicht die 800,- Euro besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Sie zahlen aber einen abgestuften Arbeitnehmeranteil zu Ihren Beiträgen.

10 Kommentare

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