Wellness Ausbildung

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Innerhalb der letzten Jahre ist Wellness zum Allround-Begriff für unterschiedlichste Produkte und Dienstleistungen geworden. Wellness Dienstleistungen stehen für einen gesundheitserhaltenden Lebensstil und eine ganzheitliche Lebensmethode, die darauf ausgerichtet ist, das allgemeine Wohlbefinden, die Gesundheit und den Gleichklang mit Körper, Geist und Seele zu fördern. Eine Ausbildung im Wellnessbereich vermittelt erforderliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, um mit gesunden Menschen präventiv arbeiten zu können. Tätigkeitsfelder: Hotels, Fitnessstudios, Privatkliniken, Beautyeinrichtungen usw.

Ausbildung Wellness – Anbieter

Eine Wellness Ausbildung kann einen lukrativen Nebenberuf als zweites Standbein neben einen Hauptberuf werden oder sogar den Einstieg zur Selbstständigkeit, ermöglichen. Das Ausbildungsangebot im Bereich Wellness ist vielfältig. Leider gibt es unter den Anbieter auch schwarze Schafe, die eine unzulängliche Qualität in ihren Kursen, Seminaren und Schulungen anbieten und das auch noch zu überhöhten Gebühren. Daher sollte man sich vor einen Vertragsabschluss z.B. bei den entsprechenden Fördervereinen und Verbänden im Wellnessbereich über die Seriosität des Anbieters erkundigen. Die kostenpflichtige Ausbildung wird in Form einer Gebühr bezahlt, die vor Antritt der Schulung des Fernlehrgangs, des Seminars oder des Wochenendworkshops, vertraglich festgesetzt wird. Ein Zertifikat betätigt in der Regel am Ende der Wellness Ausbildung die erfolgreiche Teilnahme.

Ausbildung Wellness – Möglichkeiten

Wellnesstrainer:

Diese Ausbildung wird in Form von Wochenendworkshops, bis zum intensiven Fernstudium mit parallel angebotenen Wochenendkursen, bis hin zur Ausbildung an einer Wellnessschule (Fachakademie) in einen Zeitraum von 1 Jahr (5 x wöchentlich), angeboten. Ausbildungsinhalte wie, Kommunikationstraining, Präsentationstechniken, Ethik / Psychologie, Wahrnehmungsschulung, Intuitionsschulung, Patho- u. Psychophysiognomik, Gesellschafts- und Gesundheitslehre, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Recht / Steuern, Wellnessmodelle u. ihre Anwendung und Entwicklung von Wellnesskonzepten / Marketing, werden in diesen Schulungen vermittelt. Abschluss bei einer umfangreicheren Ausbildung: staatlich anerkannten Wellnesstrainer.

Therapeut – Wellness-Massagen:

Die Ausbildung erfolgt z.B. in Wochenendseminaren oder in einen 3- 4 wöchigen Intensivkurs sowie bei einigen Anbietern mit einer zusätzlichen Praktikumszeit an Echt-Kunden. Ausbildungsinhalte: Problemzonen und Entspannungsmassagen, Behandlungskunde und Wellnessterminologie. Der Titel Therapeut ist in diesen Fall meist irreführend, denn bei diesen Ausbildungsangeboten werden vornehmlich Physiotherapeuten sowie staatlich geprüfte Masseure und Bademeister angesprochen – also Menschen mit bereits therapeutischen Berufen, die das wirkliche Heilen (denn dafür steht ja der Titel Therapeut) bereits erlernt haben.

Vitalberaterin Fitness, Wellness:

Diese Ausbildung wird in Form von Wochenendworkshops, Seminaren oder eines Fernstudiums angeboten. Ausbildungsinhalte wie, Vermittlung von Vitalität und Lebensfreude, Walking und Nordic-Walking, Ausdauer- und Krafttraining, typgerechtes Essen und Trinken, Stressmanagement, Mental-Training, Motivation und Lebenskunst, Beauty und Ausstrahlung und Entspannungstraining, werden in diesen Schulungen vermittelt.

Wellness Fußreflexzonenmassage:

Die Ausbildung erfolgt bei den meisten Anbietern in Wochenendworkshops. Ausbildungsinhalte wie, Geschichte der Fußreflexzonenmassage, Kontraindikationen, Indikationen, Reaktion und Wirkung, Grifftechnik und die praktische Anwendung, werden in diesen Schulungen vermittelt.

3 Kommentare

  1. Zum Thema:Therapeut zulässig
    Hallo,
    wir bilden unter Anderem ganzheitliche Massagetherapeuten aus und das aus gutem Grund. Wer der Meinung ist, der Berufsbegriff „Therapeut“ wäre ausschließlich für staatlich anerkannte Berufe sinnvoll, dem können wir aus unserer Erfahrung heraus sagen, man ist sicher mehr Therapeut für die Menschen, die eine Wellness- oder Entspannungsmassage buchen, als es zu vermuten wäre.
    Deshalb sollte man sich vor einer möglichen Selbständigkeit darüber im Klaren sein, dass Menschen aus allen möglichen Beweggründen erscheinen, oft problembeladen und diese Probleme finden häufig wärend einer Massage ein Ventil.
    Deshalb ist es so wichtig, sich gerade im Präventionsbereich ständig weiter zu bilden.
    Ein verantwortungsvoll arbeitender Massagetherapeut oder Wellnesstherapeut investiert hier letztendlich nicht weniger Zeit oder Kosten, als jemand der eine staatliche Ausbildung genossen hat.
    Er bzw. sie hat aber einen anderen Ansatz und sollte immer den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit wahrnehmen und entsprechend reagieren.
    Nette Grüße
    Heike Frohnhoff
    Lifeline

  2. ZITAT: „Therapeut – Wellness-Massagen:
    Der Titel Therapeut ist in diesen Fall meist irreführend, denn bei diesen Ausbildungsangeboten werden vornehmlich Physiotherapeuten sowie staatlich geprüfte Masseure und Bademeister angesprochen….
    Falsch,
    Berufs-Bezeichnungen mit der Endung Therapeut / sind zulässig! Die terramedus® Massage und Wellness Akademie gewinnt Gerichtsprozess vor LG und OLG :
    Der Begriff des Therapeuten ist in Deutschland frei und genießt grundsätzlich keinen besonderen Schutz. Davon ausgenommen ist z.B. der Physiotherapeut. Die Bezeichnung des „Massagetherapeuten / Wellnesstherapeuten“ steht daher dem in §§ 8 ff. des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes geregelten Ausbildungsberuf des Physiotherapeuten gegenüber. Die Bezeichnungen werden vom Verkehr begrifflich unterschieden und inhaltlich als zwei verschiedene Berufe erkannt. Bereits begrifflich erkennt der durchschnittlich informierte Verbraucher, dass die Tätigkeit eines „Wellnessmasseurs“ bzw. eines „Massage- und Wellnesstherapeuten“ auf die Steigerung des Wohlbefinden des gesunden Kunden und nicht auf die Vornahme heilender medizinischer Maßnahmen am erkrankten Kunden abzielt. Die Bezeichnungen als „Wellnessmasseuer“ bzw. „Massage- und Wellnesstherapeuten“ grenzen sich damit begrifflich wie inhaltlich ausreichend von den Berufsbezeichnungen bzw. Tätigkeiten des „Masseurs und medizinischen Bademeisters“ bzw. des „Physiotherapeuten“ im Sinne des MPhG ab.
    Den Volltext zur Entscheidung des Landgerichts Kiel und Oberlandesgerichts Schleswig 2008/ 2009 können Sie hier einsehen:
    – Gerichtsurteile 2008/2009: https://www.terramedus.de

  3. Hi Leute, wisst ihr vieleicht wieviel man als Wellnesstrainerin oder Fitnesstrainerin verdient ?
    über eine Antwort wäre ich sehr dankbar 😉 Danke !!!!

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