Inkasso

Ein Inkasso-Dienst kann eine gute LÖsung sein, wenn Sie grÖssere Aussenstände haben, die Sie nicht eintreiben kÖnnen. Was ein Inkasso – Dienst kÖnnen muss und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier zum Thema Inkasso.

Inkasso – Allgemeines

Nicht nur in Zeiten wie dieser, wo die schlechte Wirtschaftslage es immer schwieriger machen, Rechnungen fristgerecht zu begleichen, kommt es immer wieder vor, dass Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und offene Rechnungen nicht begleichen. Viele Firmen bedienen sich hier dem Angebot professioneller Inkassounternehmen, die Ihnen die Arbeit abnehmen und sich um den Einzug Ihrer Außenstände kümmern. Mahnungen, die von Dritten geschrieben werden, können mehr Druck auf die Schuldner ausüben als eine weitere und zum x. Mal versandte Mahnung des Gläubigers.

Inkasso – Einsatzbereich

Inkassounternehmen übernehmen die außergerichtliche Beitreibung von offenen Forderungen im In- und Ausland. Um diese Dienstleistung offiziell ausführen zu dürfen, benötigen diese hierzu die Erlaubnis bzw. die Zulassung des zuständigen Landgerichtspräsidenten. Sobald die Angelegenheit die Einbeziehung gerichtlicher Hilfe wie beispielsweise beim Mahnbescheid oder bei strittigen Forderungen einer Klage erforderlich machen, endet hier ihre Kompetenz. Doch viele Inkassobüros arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, so dass diese eine Betreuung bis zur endgültigen Bezahlung oder sonstigen Beendigung des Auftrages gewährleisten können.

Inkasso – Inland

Wenn Sie ein Inkassounternehmen damit beauftragen, Ihre offenen Forderungen bei Ihren Schuldnern einzuziehen, reagieren diese in der Regel spätestens innerhalb 24 bis 48 Stunden, nachdem Sie ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Die erste Kontaktaufnahme mit dem Schuldner geschieht mittels eines professionell gestalteten Anschreibens, worin der Schuldner bereits auf alle Risiken hingewiesen wird, die ein weiteres Ignorieren der Forderung nach sich ziehen kann. Ihm wird eine angemessene Frist gesetzt, in der er entweder die Forderung bezahlen oder sich zumindest melden muss, um eventuelle Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen. Der Schuldner weiß nun, dass Sie sich nicht damit zufrieden geben und abwarten, ob er überhaupt irgendwann einmal bezahlt oder nicht. Ein persönlicher Besuch beim Schuldner oder ein mit ihm geführtes Telefonat üben zusätzliche Überzeugungskraft dahingehend aus, dass Sie auf die Bezahlung Ihrer Forderung bestehen. In diesem Gespräch werden auch die Hinderungsgründe hinterfragt und geklärt, warum der Schuldner seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen ist. Sollten all diese Anstrengungen trotzdem nicht zu einer Begleichung Ihrer Forderung führen, wird nun die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe notwendig, um die Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung einziehen zu können. Viele Inkassounternehmen arbeiten hier mit Rechtsanwälten zusammen, so dass diese auch während der Zeit der gerichtlichen Geltendmachung die Betreuung Ihrer Angelegenheit sicherstellen können.

Inkasso – Vorgehensweise Ausland

Die zunehmende Globalisierung der Märkte birgt auch die Gefahr von Außenständen im Ausland. Sprachprobleme und unterschiedliche Rechtssysteme sind nur einige Stolpersteine auf dem Weg zum Forderungseinzug. Einige Inkassounternehmen haben sich dieser Problematik angenommen und arbeiten mit landesansässigen Kooperationspartnern zusammen, die den Einzug unter Berücksichtigung aller landestypischen Gegebenheiten zu realisieren versuchen.

Inkasso – Vorteile

Da sich Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderung spezialisiert haben, haben diese mehr Ressourcen, als beispielsweise Rechtsanwälte. Diese gehen zwar gezielter vor, in dem sie beispielsweise auf eine direkte Ansprache mittels eines Telefonats oder einem persönlichem Gesprächsverzichten, doch je nach dem, welchen Grund Ihr Schuldner für seinen Zahlungsverzug hat, kann die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eventuelle weitere Geschäftsbeziehungen gefährden.

Inkasso – Kosten

Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen, sind geringer als die eines Rechtsanwalts. Viele Unternehmen bieten auch an, die Kosten des Einzugs bis zur Beendigung des Auftrags zu stunden. Einige arbeiten auch ausschließlich auf Provisionsbasis, so dass nur im Erfolgsfall ein prozentualer Anteil der beigetriebenen Forderung als Honorar einbehalten wird.

10 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Firma hat einen Schuldner, der seine Rechnungen vom 20. Mrz./ 27.Mrz. in HÖhe von 2786,25 trotz Zahlungserinnerung und erster Mahnung nicht beglichen hat. Bitte um Auskunft und Hilfe. mfg M.Winter

  2. Hallo, ich und einige Bekannte (Private und Unternehmer) hatten Probleme mit Mietern und Kunden die Ihren Zahlungen nicht nach gekommen sind. Auf Empfehlung habe ich mich dann an die Firma encash Business Services (www.encash.at) aus Salzburg gewandt und bin rasch zu meinem Geld gekommen ohne, dass ich den Kunden verloren habe. Seit her kann ich jedem nur raten, egal ob Privater oder Unternehmer zu dieser Firma encash zu gehen. Bei denen wird persÖnliche Beratung und Top Service noch GROß geschrieben. Sollten auch Sie in Österreich Probleme mit offenen Posten haben dort finden Sie Rat. Viel Erfolg Patrick Cais.

  3. Bonjour.
    je suis Suisse resident en Pologne et je travail comme agent de cdommerce dans une imprimerie, je m’occupe des client Francais et Luxembourgeois.j’ai 3 client qui n’ont pas honorer leurs factures,
    j’aimerai vous confier l’affaire le montent total est d’env.20.000 €.
    que doit je faire ?
    en attendant de vos nouvelles, acceptez mes meilleurs voeux pour Noel et nouvel an.
    0048513136458.

  4. Mein Vater und ich haben einem Freund insgesamt 30.000,– Euro geborgt. 20.000,– sind mit Unterschrift belegt, fÜr 10.000,– Euro ist nur ein
    Abbuchungsbeleg mit gleichem
    Datum vorhanden. Nun weigert sich der Freund zu zahlen. Was kann ich machen?

  5. Eine Bekannte aus Deutschland schuldet mir rund € 5000,-. Ich habe einen unterschriebenen Schuldschein von ihr, der von einem Anwalt formuliert wurde. Nachdem ich leider nicht privatrechtschutzversichert bin und mir daher keinen Anwalt leisten kann, habe ich den Fall einem Inkasso-BÜro Übergeben. Das Inkasso-BÜro teilt mir nunmehr seit fast einem Jahr mit, dass diese Bekannte scheinbar umgezogen und auch fÜr die BehÖrden in Deutschland unauffindbar sei. Wie kann das sein??? Wie soll ich weiter vorgehen, um doch noch zu meinem Recht und meinem Geld zu kommen? Kann ich den Vetrag mit dem Inkasso-BÜro wegen Erfolglosigkeit kÜndigen? Und kann ich eine Anzeige bei der Polizei machen bzw. diese Bekannte Über Interpol suchen lassen?
    Mit der Bitte um Auskunft,
    mfG, M.R.

  6. Hallo, seit September vergangenen Jahres Schuldet mir ein Bekannter 4500€ wegen beschädigung eines Auto’s. Ich habe eine Unterschrift mit der der Volle Kaufvertrag zurÜckerstattet werden muss. Bis heute habe ich noch kein Geld bekommen. bitte um Rat. Liebe GrÜße Peter

  7. Guten Tag!
    Was wird benÖtigt um ein Inkasso zu beauftragen?Habe einen Schuldner(Ich der Baumeister und der Schuldner war der Vermittler der Baustellen)mittlerweile handelt es sich um eine Summe von 66.000€ die mir mein damaliger Partner, Vermittler, wie auch immer schuldet

  8. Ich, als selbständiger Handwerker habe einen Schuldner, der seit 23.02.2005, fÜr ausgefÜhrte Leistungen von 3931,38€ nicht zahlt.Bitte um Auskunft und Hilfe.

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,ist es mÖglich dieses Buch auch fÜr Österreichisches Recht zu bekommen?
    mfg Colette Harauer

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