Vorratsgesellschaften sind Gesellschaften, die noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen haben, und meist von Anwaltskanzleien oder spezialisierten Unternehmen, nur zu dem Zweck gegründet worden sind, im Bedarfsfall verkauft zu werden, um dann einen neuen Geschäftsbetrieb aufzunehmen - eben auf "Vorrat". Vorratsgesellschaften sind deshalb so beliebt, weil der Käufer eine fertige GmbH, KG oder AG erhält, ohne eine oft zeit raubende Gründungsprozedur durchlaufen zu müssen. Dies ist besonders für Erwerber interessant, die möglichst schnell die beabsichtigte Geschäftstätigkeit aufnehmen wollen, ohne dadurch ein persönliches Haftungsrisiko einzugehen. Dies könnte beispielsweise bei einer Unternehmensbeteiligung oder einem Immobilienerwerb zum tragen kommen.
Vorratsgesellschaften werden für viele Länder angeboten, einige Beispiele dafür sind: England, Spanien, Schweiz, Slowakei, Polen, Tschechien, Kroatien und USA. In den Bundesstaaten Oregon oder Nevada kann eine Amerikanische AG (Corporation) schon mit $ 100 Kapital gegründet werden. Eine in den USA gegründete Vorratsgesellschaft kann in Europa registriert werden und als Stamm - oder Tochtergesellschaft oder Niederlassung, ohne den üblichen Kapitaleinsatz angewendet werden.
Kaufen Sie beispielsweise ein Vorratsgesellschaft in der Slowakei profitieren Sie von der dortigen Steuerreform: Sie zahlen nur 19% Steuer. Die Gesellschafter und Geschäftsführer können Ihr Wohnsitz auch im Ausland haben. Standort der Gesellschaft muss in der Slowakei sein. Es darf keine Briefkastenfirma angemeldet werden. Das Stammkapital für eine slowakische GmbH beträgt umgerechnet 5.000 Euro, hinzu kommt noch der Kaufpreis für die Vorratsgesellschaft. Eine tschechische S.r.o. bietet seinen Gesellschaftern beschränkte Haftung und ist einer deutschen GmbH oder holländischen BV ähnlich. Die minimale Höhe des eingezahlten Grundkapitals beträgt 200.000 Kc (ungefähr EUR 6.700). Eine englische Ltd. bekommen Sie via Internet binnen Stunden. Und sie kostet nur zwischen 150 und 1200 Euro. Hauptsitz ist eine Adresse in England, versteuert wird nach deutschem Recht. Kritiker warnen allerdings vor den Verpflichtungen, die eine Ltd. mit sich bringt. So verlangt das britische Recht jedes Jahr eine Bilanz in englischer Sprache. Wer seine Insolvenz verschleppt haftet auch bei einer Ltd. persönlich und dann ist die Haftungsbeschränkung so schnell weg, wie sie gekommen ist.