Durch den Vermieterrechtsschutz kann das Risiko hoher Prozess- bzw. Verfahrenskosten bei einem Rechtsstreit mit dem Mieter abgesichert werden. Der Vermieterrechtsschutz ist, wie es der Name schon sagt, ausdrücklich auf die Bedürfnisse von Vermietern abgestimmt. Dabei kann es sich bei den vermieteten Objekten um Grundstücke, Häuser oder Wohneinheiten handeln. Vom Vermieterrechtsschutz nicht abgedeckt sind Bereiche, die nicht unter den Bereich der "Vermietung" fallen, wie z.B. Rechtsstreitigkeiten beim Bau einer Immobilie.
Die Liste der Fälle, in denen der Vermieterrechtsschutz Sie vor hohen Kosten schützen kann, ist lang. Hier drei Beispiele:
Der Mieter weigert sich trotz einwandfreier Nebenkostenabrechnung zu zahlen. Sie müssen vor Gericht und die Nachzahlung einklagen. Durch den Vermieterrechtsschutz sind Sie vor den Kosten der Rechtsstreitigkeit geschützt.
Beim Auszug des Mieters aus der Wohnung werden erhebliche Mängel festgestellt. Vereinbarte Renovierungsarbeiten wurden nicht ausgeführt oder Teile der Inneneinrichtung sind beschädigt. Der Mieter will keinen Schadensersatz leisten. Sie müssen um Ihr Recht klagen. Der Vermieterrechtsschutz kann Ihnen durch Übernahme der Kosten zu Ihrem Recht verhelfen.
Ihr Mieter hat bereits seit mehreren Monaten seine Miete nicht bezahlt. Sie erwirken vor Gericht ein Räumungsurteil. Trotzdem weigert sich der Mieter auszuziehen. Sie müssen einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Wohnung zu räumen. Es fallen neben den Prozesskosten auch die Kosten für die Zwangsräumung an - beides würde ggf. vom Vermieterrechtsschutz übernommen.
Als Vermieter sind Sie auch bei sorgfältiger Auswahl Ihrer Mieter nicht vor Rechtsstreitigkeiten gefeit. Der Vermieterrechtsschutz kann dieses Kosten-Risiko abdecken und Sie so vor finanziellen Risiken bewahren.
Ein Rechtsstreit mit dem Mieter kann nicht nur lästig, sondern auch sehr kostspielig sein. Der Vermieterrechtsschutz bietet eine gute Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Kosten abzusichern.