Nicht selten überkommt die Väter - besonders bei Kinden die ihnen kaum ählich sehen, Zweifel an der Vaterschaft. Aber auch Mütter und sogar die betroffenen Kinder lassen immer öfters einen Vaterschaftstest durchführen um Gewissheit zu haben.
Diese beiden Varianten sind vom Test her gleich. Das Vaterschaftsgutachten ist notwendig wenn die Vaterschaft vor Gericht bestritten oder anerkannt werden soll.
Bei einem Vaterschaftstest ist das Bekanntgeben der betroffenen Personen nicht notwendig. Es wird schlicht eine DNA Analyse der beiden Proben erstellt, die feststellt ob es eine Vaterschafts-Beziehung zwischen den beiden gibt.
Um die Vaterschafts zu testen braucht man sowohl vom Vater als auch dem vermutlichen Kind eine Probe die DNA enthält. Das können ein Tropfen Blut, Schleimhautabstriche oder Haarwurzeln sein. Ein Vaterschaftstest ist also durchaus ohne die Kenntnis der betroffenen Personen möglich.
Im Labor werden dann bestimmte, verebliche Teile der DNA verglichen und ein Ergebniss bestimmt, dass mit meist weit über 99%iger Sicherheit richtig ist.
Ein Vaterschaftstest kann bereits bei Neugeborenen durchgeführt werden. Er wird vereinfacht wenn auch Proben der Mutter vorliegen. Nötig ist das für den Vaterschaftstes allerdings nicht.
Eine Vaterschaft gilt als sicher wenn der Test eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9% ergibt.