Kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Hamster benötigen keine spezielle Tierversicherung, sondern sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für exotische Tiere wie z. B. Schlangen, Spinnen oder Echsen, ebenso wie für Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Bienen, die zu privaten Zwecken gehalten werden. Sie sollten aber Ihren Versicherer darüber informieren und gegebenenfalls Einzelvereinbarungen treffen. Hunde- oder Pferdebesitzer benötigen unbedingt eine spezielle Tierhalterhaftpflicht!
Welche Arten der Tierversicherung noch angeboten werden, lesen Sie im Folgenden.
Je nachdem, was für ein Tier Sie versichern möchten, bietet der Markt neben der Tierhalterhaftpflicht viele verschiedene Tierversicherungen.
Immer beliebter bei der Tierversicherung werden Kranken- und OP-Versicherungen für Tiere. Angeboten werden sie für Hunde, Pferde und Katzen. Hierbei sollten Sie aber beachten, dass vor Abschluss meist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird und Altersbeschränkungen bestehen. Das kann bedeuten, dass die Tierversicherung genau dann, wenn sie interessant wird – nämlich wenn das Tier altert – endet oder deutlich teurer wird.
Für Pferde werden außerdem Lebens-, Transport- und Diebstahlversicherungen angeboten.
Für Hundehalter gibt es Haftpflichtversicherungen für spezielle Rassen und Hundehalter-Rechtschutzversicherungen.
Halten Sie einen Strauß oder ein Kamel? Auch für diese Tiere existieren spezielle Haftpflichtversicherungen.
Die wichtigste und unverzichtbare Tierversicherung für Hunde und Pferde! Auch ein gut ausgebildetes, braves Tier kann z. B. einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Dann unterliegt der Tierhalter laut BGB der Gefährdungshaftung. Auch wenn ihn kein Verschulden trifft, ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Für Hunde und auch für Pferde sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht minimal 3.000.000 Euro betragen
Versicherte Schäden bei dieser Tierversicherung sind: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzforderungen. Ausgeschlossen sind Eigenschäden, Mietsachschäden und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Wichtig: Bevor Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie sich genau über Umfang und Art der versicherten Risiken (zusätzlich zu den obigen) bei Ihrer Versicherung informieren. Dieser kann sehr unterschiedlich sein. Berücksichtigen Sie dabei auch, was Sie mit Ihrem Tier betreiben (z. B. Turniersport).