Das Modell der Tierkrankenversicherung ähnelt dem der menschlichen Krankenkassenversicherung. Als Halter zahlt man regelmäßig in die Tierkrankenversicherung ein (entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich). Im Gegenzug springt die Tierkrankenversicherung ein, wenn das Tier medizinischer Versorgung bedarf. Welche Leistungen für welches Tier in der Tierkrankenversicherung enthalten sind, hängt vom Versicherer ab. Grundsätzlich gibt es viele große Versicherungen, die die Tierkrankenversicherung im Angebot haben.
Die wohl meistgenutzte Tierkrankenversicherung ist die für Hunde. Bevor ein Hund in eine Tierkrankenkassenversicherung aufgenommen wird, muss er allerdings ein gewisses Alter – in der Regel zwei Monate – erreicht haben. Er darf aber auch nicht zu alt sein – zumeist nicht älter als sieben Jahre. Da gerade ältere Hunde häufiger erkranken, ist die Aufnahme eines alten Tieres aus Sicht der Tierkrankenversicherung nicht rentabel. In den meisten Tierkrankenversicherungen für Hunde sind Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren oder Flohmittel bis zu einem bestimmten Geldbetrag fester Bestandteil der Leistungen. Zudem springt die Tierkrankenversicherung ein, wenn es um die Erstattung von chirurgischen Eingriffen, dem Erwerb von Arzneimitteln oder dem Auslandskrankenschutz geht. Hier gibt es jedoch einen Maximal-Satz, der von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Alle Kosten darüber hinaus muss der Halter aus der eignen Tasche beisteuern. Da insbesondere Operationen schnell mehr als der Maximal-Satz kosten, bieten einige Versicherungen Zusatzpakete speziell für chirurgische Eingriffe an. Die regelmäßigen Beiträge richten sich nach Größe uns Alter des Hundes. So zahlen Halter für kleine Rassen unter 45 cm Schulterhöhe weniger als für größere Hunde. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Tierkrankenversicherungen, um das für Ihr Tier geeignetste herauszufinden.
Für Katzen gelten etwas andere Beitragssätze und Rahmenbedingungen bei der Tierkrankenversicherung als für Hunde. Aufgrund Ihrer höheren Lebenserwartung können Katzen etwa bis zum Alter von neun Jahren in die Tierkrankenversicherung aufgenommen werden. Der regelmäßige Kassenbeitrag richtet sich nach dem Alter zum Eintrittszeitpunkt. Aufgrund der recht einheitlichen Größe werden bei Katzen keine Differenzierungen nach Rassen vorgenommen. Der Maximal-Satz, der für Routineeingriffe und Sonderbehandlungen wie Operationen und Langzeittherapien angesetzt wird, liegt bei Katzen etwas niedriger als bei Hunden. Aber auch Katzenhalter können zusätzlich zur normalen Tierkrankenversicherung eine OP-Versicherung abschließen. Gegen einen Beitragsaufpreis übernimmt die Tierkrankenversicherung dann Kosten für weitere tierärztliche Eingriffe.
Besonders teuer wird es, wenn ein Pferd erkrankt. Sei es durch eine äußere Verletzung oder ein inneres Leiden. Darüber hinaus sind die Behandlungen von Pferden oft recht langwierig. Da können enorme Summen für eine tierärztliche Untersuchung anfallen, die man sich mit der Tierkrankenversicherung ersparen kann. Als Halter eines Pferdes sollte man unbedingt über den Abschluss einer solchen Tierkrankenversicherung nachdenken. Sie deckt nicht nur Operationen und Routineuntersuchungen ab, sondern springt auch bei evtl. Transportschäden ein.