Auch ein gut erzogener Hund kann sich von der Leine losreißen und Schaden anrichten. Oder Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall verursacht wird? Der Tierhalter unterliegt dann laut BGB der Gefährdungshaftung: auch wenn ihn kein Verschulden trifft, ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Kleine Haustiere (z.B. Katzen, Vögel, Meerschweinchen) sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie aber Besitzer eines Hundes oder Pferdes, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflicht, die Ihr Risiko als Tierhalter übernimmt.
Für Hunde und auch für Pferde sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht minimal 3.000.000 Euro betragen.
Viele Versicherungen bieten Ermäßigungen für Mitglieder von bestimmten Verbänden oder Vereinen.
Manchmal werden auch Rabatte gewährt, wenn Sie eine Tierhalterhaftpflicht für mehrere Tiere abschließen.
Bei Pferden kann es einen Unterschied machen, wie das Pferd genutzt wird (Reit-, Turnier-, Zucht- oder Jungpferd).
Rabatte bei der Tierhalterhaftpflicht gibt es auch oft, wenn Sie der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteilen, oder bei jährlicher statt monatlicher Zahlung.
Eigenschäden
Mietsachschäden
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Bei Hunden: durch Kampfhunde verursachte Schäden
Schäden durch Tiere, die gewerblich z.B. landwirtschaftlich genutzt werden
Bevor Sie eine Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund abschließen, sollten Sie sich genau über Umfang und Art der versicherten Risiken (zusätzlich zu den oben genannten) bei den jeweiligen Unternehmen informieren. Dieser kann sehr unterschiedlich sein.
Hier eine Übersicht möglicher zusätzlicher Leistungen:
Bevor Sie eine Tierhalterhaftpflicht für Ihr Pferd abschließen, sollten Sie sich genau über Umfang und Art der versicherten Risiken (zusätzlich zu den oben genannten) bei den jeweiligen Unternehmen informieren. Dieser kann sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist dabei auch, wie Sie Ihr Pferd halten und wofür Sie es nutzen.
Diese Leistungen sollte Ihre Tierhalterhaftpflicht abdecken: