Das Spiel fasziniert die Menschheit schon seit vielen Jahrtausenden. Einen besonderen Reiz üben Spielautomaten aus, bei denen man mit relativ geringem Einsatz schnell einen Gewinn erzielen kann, der sich in klingender Münze auszahlt.
Der erste Spielautomat wurde im Jahre 1899 in San Francisco (USA) entwickelt. Der Erfinder, Charles August Fey, wahr ein deutscher Einwanderer aus Bayern. Das Freiheitsideal der Neuen Welt beseelte ihn so sehr, dass er die von ihm erfundene "Slot Machine" (auch Slots genannt) nach der amerikanischen Freiheitsglocke "Liberty Bell" benannte. Gemeinsam mit der Firma"Mills Novelty Company" begann er im Jahre 1907 die Massenproduktion. Das 3-Walzengerät mit einem eisernen Gehäuse läutete, sobald man gewonnen hat. Mit einem Hebel setzte der Spieler die drei Walzen für drei Sekunden in Bewegung. Je nach Stellung der Symbole darauf beim Stopp zahlte der Automat selbsttätig die Gewinne aus. Seit dieser Zeit wurden die Glücksspielautomaten zu einem durchschlagenden Erfolg in den USA und danach auf der ganzen Welt. Durch die einfache Bedienung und den aufregenden Spielspaß konnten sich viele Spieler nicht mehr wegreißen. Die Spielautomaten erhielten bald den Spitznamen "einarmige Banditen". Man findet heute Spielautomaten in Gaststäten, Casinos, Spielotheken, Trinkhallen, Imbissbetriebe, Billard und Internetcafés. 20 Prozent aller Spielautomaten weltweit befinden sich auf dem Kontinent der Zocker, Australien. Insgesamt werden heute alleine in Deutschland rund 25 Milliarden Euro bei Lotterien, in Casinos oder an Spielautomaten eingesetzt.
Beim Spielautomaten unterscheidet man unter Punktspielgerät und Geldspielgerät. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf das Punktspielgerät noch beliebig lange für private und auch für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden. Da dieses Spielgerät keine Geldgewinne auszahlt, fällt es nicht in die Gattung "Glücksspielautomaten" und hat daher auch keine gesetzlich begrenzte Nutzungserlaubnis wie die normalen Spielgeräte. Das Geldspielgerät nimmt EURO-Münzen an und zahlt die Gewinne in EURO-Münzen aus. Für Geräte mit Gewinnmöglichkeiten sind besondere rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Das Grundprinzip der Spielautomaten ist bis heute erhalten geblieben. Die Walzen werden zunehmend von Prozessoren gesteuert und die Mechanik wird durch Videoanzeigen ersetzt. In modernen Automatensälen befinden sich heutzutage hochwertigen Videoanimationen versehene Spielautomaten. Einzelne Gruppen dieser Geräte werden vernetzt und bauen gemeinsame Jackpots in attraktiver Höhe auf.
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen will, braucht eine Aufstellererlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt. Diese Erlaubnis ist bundesweit gültig. Der Antrag ist persönlich zu stellen und die Antragstellerin /der Antragsteller muss sich durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Steuerunbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes
bei einer juristischen Person: für die juristische Person und die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer
bei einem Verein: für den Verein und die Vereinsvorsitzende / den Vereinsvorsitzenden
Steuerunbedenklichkeitserklärung der Wohnortgemeinde (erhältlich bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse)
bei einer juristischen Person: für die juristische Person und die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer
bei einem Verein: für den Verein und die Vereinsvorsitzende / den Vereinsvorsitzenden
Führungszeugnis der Antragstellerin / des Antragsstellers (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (bei juristischen Personen oder Vereinen)
Der konzessionierte Automatenaufsteller muss vor der Aufstellung der Geräte bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Aufstellort befindet, ein formloser Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbescheinigung stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Automat jederzeit vom Gastwirt oder einer beauftragten Person von der Schanktheke aus überprüft werden kann, so das keine Kinder oder Jugendliche unberechtigter weise Gewinnspiele durchführen. Über die Geeignetheit des Platzes wird von der Gaststättenbehörde eine Bescheinigung ausgestellt.
Der Ankauf von neu oder Gebrauchtgeräten läuft in den meisten Fällen über den Fachhändler und über Vertriebsunternehmen für Spielautomaten. Hier hat man auch die Möglichkeit Spielautomaten zu mieten, zu leasen oder kurzfristig zu leihen. Eines der kostengünstigsten Möglichkeiten für einen Gastronomiebetrieb Spielautomaten zu bekommen ist die Zusammenarbeit mit einem Automatenaufstellunternehmen, kostenlose Automatenaufstellung und Service auf eine Provisionsbasis. Das Internet bietet ein umfangreiches Angebot von Anbietern, flächendeckend in ganz Deutschland