Es gibt am menschlichen Körper fast keine Stelle mehr, an denen ein erfahrener Chirurg keine Veränderungen mit Hilfe einer Schönheitsoperation vornehmen könnte.
Hier werden Ohrmuschelformen plastisch verändert, Ohren verkleinert, die Ober- und/oder Unterlider gestrafft, die Nase begradigt, verkleinert oder in ihrer Form verändert, ein Facelifting durchgeführt oder auch die Haare transplantiert.
Die Haut am Hals kann ebenfalls geliftet werden. Auch Fettabsaugungen werden hier durchgeführt.
Zu den Schönheitsoperationen hier zählen die Vergrößerung, Verkleinerung oder auch die Straffung der Brüste.
Die schlaffe Haut der Oberarme wird gestrafft.
Beim Bauch wird vorwiegend das Fett abgesaugt und/oder die Bauchdecke gestrafft.
Am Po kann Fett abgesaugt sowie ein Lifting durchgeführt werden.
Auch hier liegt die Fettabsaugung an erster Stelle der Schönheitsoperationen sowie die Straffung.
Bei der Haut werden vor allem bestehende Falten unterspritzt.
Die Bezeichnung Schönheitschirurg ist keine geschützte Berufsbezeichnung, so dass sich hier jeder Arzt so betiteln darf. So kam es immer wieder vor, dass sich auch Scharlatane ohne eine entsprechende Ausbildung anboten, solche Operationen durchzuführen.
Schönheitsoperationen sind aber teils schwierige chirurgische Eingriffe, die auch ein ausgebildeter Arzt erst erlernen muss. Zum Schutz der Patienten wurde nun eine neue Facharztbezeichnung eingeführt, die lediglich die Ärzte tragen dürfen, die auch eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Die Facharztbezeichnung lautet nur korrekt "Facharzt/Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie". Diese Ärzte haben in der Regel eine mindestens sechsjährige Zusatzausbildung in der plastischen Chirurgie absolviert, in denen diese mindestens 600 Schönheitsoperationen unter der Anleitung eines erfahrenen plastischen Chirurgen durchgeführt haben müssen, damit sie nach Ablegung einer Prüfung den Titel tragen dürfen.
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte oder auch Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen können diese Facharztbezeichnung ebenfalls erwerben, wobei die Zusatzausbildung hier nur zwei Jahre dauert. Sie dürfen dann aber nur in ihrem jeweiligen Gebiet Schönheitsoperationen ausführen.
Schönheitsoperationen werden in der Regel von keiner Krankenkasse bezahlt. Ausnahmen sind hier lediglich Schönheitsoperationen, denen eine medizinische Indikation zugrunde liegt. Dies kann die Verkleinerung der Brüste sein, welche durch ihr Gewicht zu schweren Rückenproblemen bei der Frau geführt haben oder auch die Begradigung einer krummen Nase, wenn die Atmung dadurch eingeschränkt ist.