Als Scheidungsanwalt kann Ihnen jeder Rechtsanwalt behilflich sein. Wichtig ist nur, dass er seine Zulassung als Rechtsanwalt hat. So können Sie sich mit einer ins Auge gefassten Scheidung an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden, auch wenn dieser für Sie vielleicht nur einmal einen Verkehrsunfall oder eine Vertragsangelegenheit bearbeitet hat. Wichtig ist hier nur, dass er selbst auch die Bereitschaft dazu hat, Sie in einem Scheidungsprozess zu vertreten.
Ganz sicher können Sie hier gehen, wenn Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Diese Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, als Scheidungsanwälte zu fungieren.
Zu einem Scheidungsanwalt zu gehen, kann nie früh genug sein. Sie müssen ja nicht schon die Scheidung einreichen, wenn Sie sich von einem Scheidungsanwalt einen Termin geben lassen. Sie können sich auch in dem Fall an einen Scheidungsanwalt wenden, wenn Sie lediglich wissen möchten, was im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen könnte. Der Scheidungsanwalt kann hier also auch lediglich beratend tätig werden.
Der Scheidungsanwalt ist auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich vorerst zwar noch nicht scheiden lassen, aber sich von Ihrem Partner erst einmal räumlich trennen möchten. Auch hier sind Fragen bezüglich des Unterhalts sowie eventuell der Kinder zu klären, bei welchen Ihnen ein Scheidungsanwalt hilfreich zur Seite stehen und Ihnen eventuell zu Ihrem Recht verhelfen kann, wenn sich der Partner streitig stellen sollte.
Im Prinzip können Sie sich beide ein und denselben Scheidungsanwalt nehmen. Dies gerade dann, wenn Sie sich über alle Einzelheiten und Folgen, die eine Scheidung mit sich bringt, einig sind und es hier keine Unstimmigkeiten gibt. Die Kostenersparnis kann hier enorm sein. Es gelingt aber nur wenigen Paaren, diese Harmonie letztendlich bis zur endgültigen Scheidung Aufrecht zu erhalten und so werden meist doch noch zwei Scheidungsanwälte eingeschaltet.
Im Falle einer Scheidung ist Ihnen der Scheidungsanwalt nicht nur bei der eigentlichen Scheidung behilflich. Er wird Sie auch bei den so genannten Folgesachen, wie dem Zugewinnausgleich, dem Sorgerecht für die Kinder, dem Unterhalt für den Partner bzw. die Kinder, der Verteilung des Hausrats und eventuell vorhandener Vermögenswerten usw. kompetent vertreten. Dies auch dann, wenn die Ehe noch fortbesteht und hier lediglich eine Trennung vorerst in Betracht kommt.