Rürup Rente

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Rürup Rente.


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Rürup Rente - Besonderheiten

Die Rürup Rente ist mit einer Basis Rente gleichzusetzen, die jedoch wie diese einige Besonderheiten aufweist:

Steuerliche Begünstigung

Die Rürup Rente wurde gerade für Selbständige ins Leben gerufen, die bisher noch nicht die Möglichkeit hatten, ihre Beiträge zu ihrer Altersversorgung steuerlich geltend machen zu können. So können Sie nun bereits seit dem Jahr 2005 60 % aller Aufwendungen, die Sie für die Beitragszahlungen zu der Rürup Rente geleistet haben, in Ihrer Steuererklärung voll zum Ansatz bringen, was bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns eine deutliche Minderung erbringen kann. Bis zum Jahr 2040 wird die 60 %-ige Absetzbarkeit jährlich um 2 Prozentpunkte erhöht, so dass diese später einmal voll abgesetzt werden kann.

Auszahlungsmodalitäten

Die Rürup Rente kann, wie die gesetzliche Rente auch, nicht in einem Einmalbetrag oder zu einem Teilbetrag ausbezahlt werden. Die Rentenzahlungen werden hier ausschließlich monatlich vorgenommen. Auch sind die Rentenzahlungen ausschließlich auf die versicherte Person beschränkt. Stirbt diese noch vor dem Eintritt in das Rentenalter, gehen alle bisher erworbenen Anwartschaften der Rürup Rente verloren. Verhindern können Sie dies, in dem Sie eine spezielle Hinterbliebenenversorgung mit abschließen, wobei Sie hier allerdings mit höheren monatlichen Beiträgen rechnen müssen. Als weitere Erweiterungsmöglichkeit können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abschließen, was wiederum die monatlichen Beiträge steigen lässt.

Die erste Rentenzahlung aus der Rürup Rente wird frühestens ab 60. Lebensjahr erfolgen, spätestens aber zu Ihrem 85. Geburtstag.

Sicherheit

Da die Rürup Rente der gesetzlichen Rente vom Gesetzgeber her gleich gesetzt worden ist, können die dort bisher erworbenen Anwartschaften nicht gepfändet werden. Dies hat des Weiteren den Vorteil, dass die Anwartschaften der Rürup Rente auch dann nicht angetastet werden oder in Berechnungen einfließen dürfen, wenn Sie einmal Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Diesen Schutz genießen beispielsweise Altersversorgungen, die über eine Lebensversicherung abgeschlossen worden, nicht.

Rürup Rente - Beitragszahlungen

Die Höhe der Beitragszahlungen zu Ihrer Rürup Rente können Sie selbst nach Ihren individuellen Möglichkeiten bestimmen. So können Sie hier beispielsweise mit einem geringen monatlichen Beitrag anfangen, diesen aber dynamisch steigern lassen bzw. ihn selbständig nach einer gewissen Zeit erhöhen. Auch Zuzahlungen sind bei der Rürup Rente jederzeit möglich.