Rollerversicherung

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Rollerversicherung.


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Murat: Hallo, ich bin gestern mit meinem roller in der kurve ausgerutscht und gestürzt dabei ist fast die komplette rechte verkleidung meines rollers zerkratzt und hat schrammen. meine frage ist ob meine versicherung mir den schaden ersätzt, habe eine teilkasko versicherung mit einer selbstbeteiligung von 150€ Mfg Murat

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Rollerversicherung - Haftpflichtversicherung

Für jeden zugelassenen Roller ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Versicherung wird gewährleistet, dass ein Verkehrsunfall mit einem Roller die wirtschaftliche Existenz weder des Verursachers noch des Geschädigten gefährdet ist. Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Roller schützt gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter und deckt alle Schäden ab, die durch den Gebrauch des Rollers entstehen. Das heißt: Personenschäden, Sachsschäden und Vermögensschäden. Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Halter sowie der Eigentümer und der Fahrer des Rollers. Im Regelfall gilt der Versicherungsschutz europaweit, eine zusätzliche Nachfrage im Einzelfall empfiehlt sich.

Rollerversicherung – Zusatzversicherungen

Kein noch so sicherer Rollerfahrer ist vor plötzlichen Schäden an seinem Fahrzeug gefeit. Diese deckt jedoch eine Haftpflichtversicherung ihres Rollers nicht ab. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bieten die Versicherer daher zusätzlich die Möglichkeit an, eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung für Ihren Roller abzuschließen. Was sich konkret für Sie lohnt, hängt von Ihren individuellen Wünschen und dem Wert Ihres Rollers ab.

Rollerversicherung – Vollkaskoversicherung

Durch eine Teilkaskoversicherung werden ausgewählte Gefahren versichert. Zumeist handelt es sich hierbei um Schäden an Ihrem Roller durch Unwetter (die unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung), Brand, Explosion, Kabelkurzschluss, Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss, Glasbruch (Blinker, Lampen), Diebstahl (mitunter auch von Fahrzeugteilen) und unbefugten Gebrauch.

Rollerversicherung – Vollkaskoversicherung

Wer auf 100-prozentige Sicherheit setzt, ergänzt seine Haftpflichtversicherung durch eine Vollkaskoversicherung für seinen Roller. Eine solche empfiehlt sich vor allem beim Neukauf eines hochwertigen Rollers. Eine Vollkaskoversicherung deckt alle denkbaren Fälle ab und hilft zumeist auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist. Ebenso deckt eine Vollkaskoversicherung Schäden durch Vandalismus, d.h. Beschädigung oder Zerstörung Ihres Rollers durch mit- oder böswillige Handlung Dritter ab. Zahlreiche Vollkaskoversicherungen bieten an, vom Händler serienmäßige Zubehörteile unbegrenzt mitzuversichern. Nachträglich eingebautes oder nicht serienmäßig mitgeliefertes Zubehör kann in einer zuvor festgelegten Gesamtsumme ebenfalls mitversichert sein. Gleiches gilt für Radio-, Musik, Funk- und Navigationssysteme.

Rollerversicherung – Selbstbeteiligung

Sowohl innerhalb einer Teilkasko- als auch innerhalb einer Vollkaskoversicherung für Ihren Roller haben Sie die Möglichkeit unter verschiedenen Varianten der Selbstbeteiligung zu wählen. Bei einer Teilkaskoversicherung stehen zumeist Versicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer geringen Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro zur Auswahl. Sollen Sie sich für eine Vollkaskoversicherung für Ihren Roller entscheiden, kommen noch eine höhere Selbstbeteiligung hinzu.