Der Wert eines Unternehmens bemisst sich heute nach drei primären Werten: Dem Umsatzwachstum, der Rentabilität und dem Risiko. Den ersten beiden Wertesäulen wurde auch in der Vergangenheit großes Augenmerk geschenkt, dem Risiko eher weniger. Dies wurde erst dann zur Kenntnis genommen, wenn das "Kind schon in den Brunnen gefallen" war. Die Gefahren, die von dem offenen Brunnenschacht ausgegangen sind, wurden entweder ignoriert oder schlicht weg nicht erkannt.
Das Wort Risiko aber wurde von dem italienischen Wort "risco" abgeleitet, was so viel heißt wie "die Klippen umschiffen". Risiko heißt also, Gefahren, aber auch Chancen, zu erkennen und diese gezielt zu umschiffen oder aber anzusteuern.
Seit dem 01.05.1998 sind alle börsennotierten Unternehmen per Gesetz verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, welches dazu geeignet ist, Risiken rechtzeitig zu erkennen. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, das KonTraG, spricht hier aber nicht nur Aktiengesellschaften an. Auch bei Geschäftsführern von GmbH-Unternehmen sind diese Sorgfaltspflichten Teile ihrer Aufgaben.
Spätestens 2006, wenn bei den Banken Basel II realisiert werden wird, müssen Sie als Unternehmer nachweisen, dass Sie in Ihrem Unternehmen das Riskmanagement eingeführt haben und dieses auch als permanenten Prozess integriert haben. Ansonsten wird es schwer, Fremdkapitalgeber zu finden, die sich bereit erklären, Ihnen Kapital ohne fundierte Risikoabwägung und Risikosteuerung zu überlassen.
Die Einführung des Riskmanagements sollte als "Chefsache" proklamiert werden. Nur der Unternehmer selbst oder Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrates haben den gesamten Überblick über das Unternehmen, bei welchem es gilt, Risiken zu erkennen.
Als erster Schritt sollten alle Risiken zuerst einmal aufgespürt werden. Jede Abteilung und jeder Mitarbeiter kann in diesen Prozess, sei es durch die Einrichtung von Projekt- oder Arbeitsgruppen oder auch durch Interviews oder Fragebogen involviert werden. Sind die Risiken erkannt, müssen diese jetzt nach ihrer Wertigkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Das Risiko eines Kurseinbruches bei Fremdwährungen beispielsweise wäre höher zu bewerten als das Risiko, dass ein Gebäude durch einen Sturm beschädigt werden kann. Ist dieser Teil bekannt gilt es, geeignete Gegenmaßnahmen auszuarbeiten, damit im Falle des Risikoeintritts rechtzeitig und richtig gegensteuert werden kann.
Es gibt prinzipiell vier Maßnahmen, durch welches ein bestimmtes Risiko gezielt gesteuert werden kann:
Risikovermeidung
Wenn beispielsweise der Absatz eines Produkts stetig sinkt, kann das Risiko, welches von diesem Produkt ausgeht, einfach dadurch vermieden werden, in dem man dieses vom Markt nimmt.
Ein weiteres Beispiel für die Risikovermeidung beim Riskmanagement kann auch die Einführung neuer umweltfreundlicher Technologien sein. Dies steuert vor allem dem negativen Risiko Imageverlust beim Verbraucher entgegen und nutzt das positive Risiko Imageförderung gleich als zusätzliche Chance.
Risikoverminderung
Zwar können nicht alle Risiken in einem Unternehmen einfach eliminiert werden, in dem man sich von einer Produktlinie oder einer Risiko behafteten Verfahrensweise trennt. Das Risiko selbst kann hier aber deutlich gemindert werden.
Stark anfällig für Risiken aller Art ist besonders die IT-Umgebung eines Unternehmens. Die rasante Entwicklung und die immer höhere Abhängigkeit von der einwandfreien Funktion der EDV sind hierfür verantwortlich. Dieses Risiko lässt sich zwar nicht vermeiden, aber dennoch mindern, in dem es beispielsweise durch Outsourcing auf Dritte verlagert wird. Eine weitere Auslagermöglichkeit wären auch gesonderte Haftungsbestimmungen oder der Abschluss von Leasingverträgen für benötige Geschäfts- und/oder Produktionsmaschinen.
Risiken können aber auch durch geeignete Maßnahmen gemindert werden wie beispielsweise durch spezielle Sicherheitsanweisungen im Bereich des Brandschutzes, des Umweltschutzes oder auch des Arbeitsschutzes.
Risikofinanzierung
Die klassische Finanzierung eines Risikos ist der Abschluss einer Versicherung, welche im Fall der Fälle das Risiko finanziell auffangen bzw. den Schaden, der hierdurch entsteht, ersetzen muss.
Risiko selbst tragen
Kommt eine der drei oben erwähnten Vermeidungsstrategien nicht zum tragen, kann unter Umständen auch das Risiko eingegangen werden, den eventuell entstehenden Schaden selbst zu tragen.