Privatinsolvenz - Voraussetzungen/Kosten
Als erste Voraussetzung muss die Überschuldung gegeben sein. Hierzu müssen Sie sich zuerst einmal eine genaue Übersicht über Ihre derzeitigen Schulden verschaffen, was nicht immer leicht ist. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden in einem absehbaren Zeitraum abzubezahlen, auch dann nicht, wenn Sie beispielsweise als Arbeitsloser später wieder Arbeit finden und dann über ein höheres Einkommen verfügen, liegen in der Regel die Voraussetzung vor, um von einer Überschuldung zu sprechen.
Die Kosten für das Privatinsolvenz-Verfahren müssen Sie selbst tragen. Versuchen Sie also schon vorher, einen Prozesskostenvorschuss, der für den Antrag auf Privatinsolvenz notwendig ist, beiseite zu legen oder sich diesen von einer Vertrauensperson zu leihen.
Privatinsolvenz - Vorgehensweise
Außergerichtlicher Weg der Privatinsolvenz
Wenn Sie jetzt genau wissen, wie viel Geld Sie wem Schulden, sollten Sie versuchen, einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen. Hierin sollten Sie genau festhalten, wem Sie wann wie viel Raten bezahlen können, um wenigstens einen Teil hiervon zu begleichen. Versuchen Sie hierbei, alle Gläubiger ungefähr gleich zu behandeln, also jedem einen gewissen Prozentsatz anzubieten. Informieren Sie hier die Gläubiger unbedingt auch über die anderweitigen Schulden, die Sie noch haben und belegen Sie diese. Das gleiche gilt natürlich auch für Ihre Einnahmen.
Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, lassen Sie sich diesen verbindlich unterschreiben und halten Sie akribisch die Ratenzahlungen ein. Lassen Sie sich aber auch Absagen schriftlich bestätigen.
Gerichtlicher Weg der Privatinsolvenz
Sollte keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommen, müssen Sie nun die Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Hier müssen Sie nochmals alle Unterlagen vorlegen, die Sie ja bereits im Vorfeld erstellen mussten. Des Weiteren müssen Sie hier nachweisen, dass Sie versucht haben, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und diese gescheitert ist. Das Gericht wird nun von sich aus nochmals versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert dies ebenfalls, wird das Gericht die Eröffnung des Privatinsolvenz-Verfahrens erklären.
Privatinsolvenz-Verfahren
Hier bekommen Sie einen Insolenzverwalter gestellt, der sich nun um Ihre finanziellen Belange kümmern wird. Ihm müssen Sie den gesamten pfändbaren Betrag Ihres Einkommens überweisen, der diesen dann wiederum gemäß dem Schuldentilgungsplan an die Gläubiger weiterleitet.
Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung
Wenn Sie die ganze Zeit über Ihre Gläubiger gemäß dem Schuldenbereinigungsplan bezahlt haben, wird das Gericht auf Ihren entsprechenden Antrag hin nach Ablauf dieser Zeit die Restschuldbefreiung aussprechen.
Privatinsolvenz - Dauer
Wenn Sie bereits vor dem 1.1.1997 als zahlungsunfähig galten, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens, also der Zeit, in der Sie an die Gläubiger bezahlen müssen, fünf Jahre. Alle anderen müssen hier sieben Jahre durchhalten.
Privatinsolvenz - Hier finden Sie Hilfe
Schuldnerberatungsstellen, auf Privatinsolvenz spezialisierte Anwälte oder auch mancher Steuerberater können Sie beim Antrag auf Privatinsolvenz bereits im Vorfeld unterstützen. Wird die Privatinsolvenz auf dem gerichtlichen Weg fortgeführt, ist die Betreuung durch einen solchen Berater sogar Pflicht.