In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme. Es gibt die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Die beiden Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrer Beitragshöhe, ihren Leistungen sowie in ihren Zugangsvoraussetzungen.
In der Privaten Krankenversicherung versichern Sie sich freiwillig. Ihren Versicherungsschutz können Sie in der Privaten Krankenversicherung individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Sie können sich in der Privaten Krankenversicherung versichern, wenn Sie z.B. Selbständig oder verbeamtet sind oder Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung die meisten Arbeitnehmer pflichtversichert. Diese Versicherungspflicht besteht bis zu einem gewissen Einkommen, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Als Versicherter können Sie zwischen unterschiedlichen Krankenkassen wählen wie zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen. Die Grundversorgung ist einheitlich. Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Es besteht Annahmezwang.
In der Privaten Krankenversicherung wählen Sie selbst Ihre Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Heilbehandler aus. Die Rechnung für die Heilbehandlung erhalten Sie persönlich. Die Rechnung geben Sie an Ihre Private Krankenversicherung weiter. Die Private Krankenversicherung erstattet Ihnen - unter Berücksichtigung Ihres gewählten Versicherungsumfangs - Ihre entstandenen Kosten. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können in der Privaten Krankenversicherung nicht einseitig verändert werden.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung nur die freie Wahl zwischen den Ärzten, Krankenhäusern und z.B. Masseuren, die von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Diese Heilbehandler sind Vertragspartner der Kassen und rechnen ihre erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenkassen ab. Eine Ausnahme besteht bei Behandlungen, wo sie Zuzahlungen leisten müssen. Jedes Versicherungsmitglied erhält die gleichen Leistungen, die seitens des Gesetzgebers verändert werden können.
In der Privaten Krankenversicherung richtet sich Ihr Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen. In der Privaten Krankenversicherung bestimmen die von Ihnen gewählten Leistungen (z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus) Ihren Beitrag. Je mehr Leistungen Sie also wünschen, desto größer wird Ihr Beitrag zur Privaten Krankenversicherung. Die Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung richtet sich aber auch nach Ihrem Eintrittsalter in die Private Krankenversicherung, nach Ihrem Gesundheitszustand und danach, ob Sie männlich oder weiblich sind. Auch wenn Familienmitglieder über kein Einkommen verfügen, sind sie trotzdem extra in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.
Für Vorerkrankungen kann die Private Krankenversicherung Risikozuschläge nehmen oder die Aufnahme ganz verweigern.
Da mit dem Alter auch mehr Gesundheitsbehandlung in Anspruch genommen wird, steigen die Kosten der Privaten Krankenversicherung. Ein Teil wird daher in der Privaten Krankenversicherung von Ihrem Beitrag für das Alter zurückgelegt und angespart, damit der Beitrag später nicht zu hoch wird.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich Ihr Beitrag im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung nach Ihrem Einkommen.
Wenn Sie gut verdienen, zahlen Sie auch mehr für gleiche Leistungen. Sie finanzieren auf diese Weise die Leistungen für nicht so gut Verdienende und für die großen Familien mit (Solidarprinzip). Familienmitglieder mit gar keinem oder sehr geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Die Privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsangebot sowie in den Preisen.
Je nach Privater Krankenversicherung werden einzelne Bausteine für die ambulante-, stationäre-, zahnärztliche Behandlung mit und ohne Selbstbeteiligung sowie für Tagegelder und Kuren angeboten.
Einige Private Krankenversicherer bieten so genannte Kompakttarife an. Die sonst getrennten Leistungen sind bei dieser Privaten Krankenversicherung in einem Paket zusammengefasst.