Einen professionellen Personenschutz benötigen nicht nur Wirtschaftsgrößen oder Politiker. Es kommt immer wieder vor, dass einige Personen sich Drohungen ausgesetzt sehen, bei denen sie um ihre Sicherheit besorgt sind. Die Polizei kann hier aber nicht helfen. Das Gesetz erlaubt ihnen erst dann einzugreifen, wenn bereits etwas passiert ist. Bloße Drohungen und Ängste, eine Angriffsfläche für Straftäter zu bieten, reichen hierzu nicht aus. In diesen Fällen können Sie auf die Hilfe von privaten Personenschützern, auch Bodyguards genannt, zurückgreifen. Diese versuchen, Sie und Ihre eventuellen Begleiter rund um die Uhr zu beschützen. Dies kann diskret im Hintergrund oder aber auch zur zeitgleichen Abschreckung ganz offenkundig geschehen.
Seit einigen Jahren werden die gesetzlichen Voraussetzungen, gewerblich Personenschutz anzubieten, immer wieder verschärft. Hier greift § 34 a der Gewerbeordnung sowie das Bewachungsgewerberecht. Personen, die auf dem Gebiet des Objekt- und auch Personenschutzes tätig sein möchten, müssen eine Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vorlegen können.
Wenn der von Ihnen ausgesuchte Personenschützer die gesetzliche Voraussetzung erfüllt hat und eine Genehmigung gemäß der Gewerbeordnung besitzt, hat er folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
Er hat Kenntnisse über das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Gewerberechts. Hinreichende Kenntnisse besitzt er außerdem über das Datenschutzrecht, was Ihnen als Auftraggeber sehr wichtig sein sollte. Der Personenschützer gelangt durch seine ständige Nähe an sehr private und auch teilweise geheime Informationen, die er keineswegs an Dritte weitergeben darf.
Auch über das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Straf- und Strafverfahrensrecht ist er geschult worden. Dies ist wichtig, damit er weiß, wie weit er im Falle einer Bedrohung eingreifen darf, ohne selbst straffällig zu werden.
Großen Wert bei dieser Ausbildung wird aber nicht nur auf diesen theoretischen Teil gelegt, sondern auch Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Menschen, das richtige Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken werden den zukünftigen Personenschützern vermittelt.
Wenn Ihr Personenschützer Waffen mit sich führt, sollte er hier gesonderte Prüfungen absolviert haben.
Wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter sind, lassen Sie sich nicht von muskelbepackten Zwei-Meter-Männern beeindrucken. Wichtig ist hier vor allem die Seriösität. Schauen Sie sich nach Möglichkeit auch die Damen oder Herren an, die mit Ihrem Schutz beauftragt werden sollen. Diese Personenschützer sind in der Regel ständig an Ihrer Seite und sollten sich in Ihr Umfeld ohne große Probleme und vor allem unauffällig eingliedern können. Sie sollten in der Lage sein, Sie sowohl auf Familienfeiern oder auch auf offiziellen Empfängen begleiten zu können, ohne dass deren Anwesenheit unangenehm auffällt.
Auch die Frage nach technischen Hilfsmitteln, denen sich die
Personenschützer bedienen können, sollten Sie nicht außer Acht lassen. Stehen vielleicht auch entsprechende Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen Sie gefahrlos von einem Ort zum anderen gebracht werden können? Werden Schusswaffen mitgeführt?
Ein weiteres Kriterium, um die richtige Wahl treffen zu können, ist die Vorarbeit, die Ihnen die Personenschützer anbieten. Seriöse Anbieter werden sich in der Regel vorab intensiv mit Ihrem persönlichen und geschäftlichen Umfeld beschäftigen, um hier eventuelle Gefahrenpunkte ausloten zu können.