Sie haben eine Erfindung gemacht und wollen Geld damit verdienen. Oder Sie haben eine Idee und wollen sie veröffentlichen. Dann ist ein Patent vielleicht Ihre Lösung.
Ein Patent ist ein Dokument (Schutzschrift), mit dem Ihre Erfindung oder Ihre Idee (geistiges Eigentum) davor geschützt werden kann, dass andere ohne Ihre Beteiligung davon profitieren. Dieses Patent wird beim deutschen Patent- und Markenamt beantragt, geprüft und erteilt. Sie können sich auch an das europäische Patentamt wenden oder an die Patentämter anderer Länder, um Ihr Patent weiträumiger schützen zu lassen. Ein Patent kann man sich nicht für die ganze Welt schützen lassen, aber viele Länder haben sich zu einer Schutzgemeinschaft zusammengeschlossen (WIPA/PCT, Patent Community Treatment), die praktisch wie ein weltweites Patentamt handelt.
Sobald Sie das Patent erteilt bekommen haben, können Sie von anderen Lizenzgebühren verlangen, wenn sie Ihre Erfindung oder Idee wirtschaftlich verwerten wollen. Sie können Ihr Patent dann auch verkaufen. Ihr Patent wird vom amtlichen Patentprüfer veröffentlicht (offengelegt), so dass Interessenten es in der amtlichen Datenbank finden. Der Schutz beginnt schon mit dem Datum des Antrages.
Für den Antrag müssen Sie Ihr Patent schriftlich formulieren. Das betrifft die entscheidenden Merkmale und die Aufgabe, die mit ihrer Erfindung gelöst wird. Außerdem bezahlen Sie eine geringe Gebühr.
Der Antrag auf das Patent wird auf seine formalen Voraussetzungen geprüft. Von amtlicher Seite bekommen Sie Unterstützung durch Antragsmuster und Merkblätter. Sie können sich für Ihr Patent auch an einen speziellen Anwalt (Patentanwalt) wenden, der eine Gebühr kostet. Es kann also sein, dass Sie Ihr Patent nicht sofort erteilt bekommen.
Sie müssen sich davon überzeugen, dass es Ihre Erfindung noch nicht gibt. Dazu können Sie oder Ihr Anwalt sich in der amtlichen Datenbank umsehen. Im Internet steht Ihnen eine amtliche Suchmaschine zur Verfügung. Sie gehen hier zur Homepage der europäischen Patentorganisation, an der das deutsche Patent- und Markenamt beteiligt ist. Dort können Sie auch viele Merkblätter und Formulare für Ihr Patent bekommen.
Bei Ihrem Patent kann es sein, dass es ein ähnliches Patent schon gibt. Wenn Sie ein ähnliches Patent finden, müssen Sie Ihr Patent einschränken. Es kann aber auch möglich sein, dass Sie Ihr Patent als eine lohnende Konkurrenz oder Ergänzung sehen und müssen Ihr Patent dann geschickt formulieren. Ein anderes späteres Patent wird sich Ihrem Patent gegenüber ebenso verhalten.
Es ist Tatsache, dass bei einem lohnenden Patent versucht wird, ungeschickte Formulierungen auszunutzen und es dadurch zu umgehen. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Patent umfassend und geschickt genug formuliert haben (Patentanspruch, Erfindungshöhe). Oft kommt es später vor dem Patentgericht zum Streit über die Mängel der Formulierung.
Ihr Patent kann nicht nur umgangen werden. Es kann Ihnen passieren, dass sich jemand nach einiger Zeit bei Ihnen oder beim Patentgericht meldet und klagt, Sie hätten sein Patent verletzt. Es kann dann zu einer Klage auf Nichtigkeit kommen und Sie verlieren Ihr Patent. Und Sie müssen vielleicht selber Lizenzgebühren zahlen. So ein überraschendes Patent war früher als Ihr Patent beantragt, aber nocht nicht veröffentlicht. Diese Veröffentlichung kann sogar hinterlistig verzögert werden (U-Boot-Patent).
Beim Patentgericht wird es passieren, dass der Kläger den Streitwert so hoch setzt, dass das Gerichtsverfahren für Ihr Patent Sie ruiniert und zu außergerichtlichen Lösungen zwingt. Sie verkaufen dann Ihr Patent und es kann sein, dass es nun als lästige Konkurrenz verschwindet.
Freie Agenturen vermitteln Ihnen einen Käufer. Manchmal melden Sie ein Gebrauchsmuster an, kein Patent.