Es werden z.B. in folgenden Offshore-Staaten Firmengründungen angeboten: Antigua, Cayman Islands, Dominica, Grenada, Isle of Man, Malta, Montserrat, Seychelles, Bahamas, Cook Islands, Dominican Republic, Guernsey, Jersey, Marshall Islands, Netherlands Antilles, St. Vincent, Belize, Costa Rica, Dubai, Hongkong, Liberia, Mauritius, Nevis, Turks & Caicos, British Virgin Islands, Cyprus, Gibraltar, Irland, Liechtenstein, Montenegro, Panama, Vanuatu. Sie alle bieten neben dem Wegfall der gewinnabhängigen Steuerpflicht, die Verminderung des Haftungskapitals, die Minimierung des Haftungsrisikos und die Umgehung von nationalen Anforderungen (Meisterbrief oder Befähigkeitsnachweise) sowie die Verweigerung von Auskünften gegenüber Dritten. Das gewählte Land sollte politisch stabil und frei von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen oder Rassenunruhen sein und neben einer besonders zügigen und unkomplizierten Gründung eine gesicherte, stabile Regierung, ein ordentliches Rechtssystem sowie sehr freie Handelsgesetze bieten.
Zunächst einmal muss man bei ausländischen Gesellschaften zwischen NON-Offshore und Offshoregesellschaften unterscheiden. Länder, die mit Deutschland (bzw. dem Land des "Gründers") ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhalten, gelten nicht als Offshoregesellschaften im Sinne, sind also NON-Offshore-Gesellschaften. Eine reine Offshor - Gesellschaft unterliegt in Offshorestaaten keiner gewinnabhängigen Steuerpflicht, sondern haben jährlich nur einen geringen pauschalen Steuerbetrag an den Fiskus des Landes abzuführen, unabhängig von der Höhe des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns. Dadurch entfallen Steuererklärungen und Buchungspflicht, Einkommensteuer, Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Spekulationssteuer. In der Regel ist die Gründung dieser Gesellschaften über im Land ansässige Anwälte für jedermann ohne persönliche Anwesenheit oder Ähnliches möglich. Viele Wirtschafts und Unternehmensberatungsunternehmen haben sich auf den Bereich Offshore Gesellschaften spezialisiert. Ein umfangreiches Angebot findet man im Internet. Sie organisieren und begleiten eine Gründung in den verschiedenen Offshorestaaten. Die Gründung erfolgt meist in wenigen Wochen. Man sollte darauf achten das diese Unternehmen von erfahrenen Spezialisten beraten werden, wie Fachanwälte für internationales Steuerrecht, Rechtsanwälte mit intern. Auslegung. Wichtig ist in jeden Fall die individuelle Beratung um eine optimale Form einer Offshore Gesellschaften, abgestimmt auf die eigenen Ziele, zu entwickeln und zu verwirklichen. Bei einer optimalen Beratung im Vorfeld sind Offshore Gesellschaften praktikabel, langfristig stabil und für den Steuerpflichtigen auf Dauer vorteilhaft.
Als reine Offshore Gesellschaft in Deutschland aufzutreten kann problematisch sein. Da schnell der Verdacht der Steuerumgehung angenommen wird, wenn Geldflüsse einer natürlichen oder juristischen Person von Deutschland in eine Offshoregesellschaft gehen. Im Zweifel muss der Deutsche Steuerpflichtige nachweisen, dass eine solche Transaktion z.B. nicht der Gewinnminimierung der heimischen Gesellschaft dient und somit der Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung auszuschließen ist. Gewarnt wird vor den vermeintlich günstigen Erwerb einer Briefkastenfirma von einem ausländischen Internetanbieter, hier werden steuerliche Zielsetzungen im Regelfall nicht erreicht und stattdessen nur hohe steuerliche Risiken eingegangen.