Markenschutz

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Markenschutz.


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Markenschutz – Definition „Marke“

Eine Marke, früher auch als „Warenzeichen“ bezeichnet, ist eine Bezeichnung für eine spezielle Dienstleistung, einer Ware oder eines Produkts eines Unternehmers. Die Marke dient dazu, es ausdrücklich zu bezeichnen und es deutlich von den Produkten anderer Unternehmen abgrenzen und so unterscheidbar machen zu können. So kann die Marke dann auch als großes und unverzichtbares Hilfsmittel bei Marketingaktionen eingesetzt werden, ohne dass die Gefahr besteht, mit einem anderen Unternehmen verwechselt zu werden. Die Marke selbst übt sodann mehrere Funktionen aus: Sie schafft Vertrauen, schafft Klarheit über die Herkunft der Ware, strahlt Vertrauen aus und garantiert die bisher beim Kunden bekannte Güte des Produkts.

Markenschutz – So geht’s

Wenn Sie eine Marke schützen möchten, müssen Sie diese beim Deutschen Marken- und Patentamt den Markenschutz beantragen. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

Anmeldung

Als erstes müssen Sie Ihr Markenschutzbegehren anmelden. Hierzu gibt es spezielle Formulare, die allerdings auch über das Internet abgerufen werden können. Diesen Antrag müssen Sie dann an die zuständige Bearbeitungsstelle senden. Damit Ihr Antrag auf Markenschutz dann auch bearbeitet wird, müssen Sie bereits jetzt schon die Anmeldegebühr begleichen, die sich derzeit auf etwas 300 Euro beläuft. Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich allerdings danach, in welcher Klasse der Markenschutz eingetragen werden soll.

Prüfung

Wenn Sie die Anmeldegebühr bezahlt haben, wird der Antrag auf Markenschutz geprüft. Hier wird vor allem geprüft ob:

  • alle formellen Voraussetzungen vorliegen
  • Schutzhindernisse vorliegen
  • die Marke überhaupt schutzfähig ist
  • sich die Marke graphisch darstellen lässt
  • die Marke auch unterscheidungsfähig ist
  • usw.

Annahme

Liegen alle Voraussetzungen zum Markenschutz vor, so wird die Marke eingetragen und diese Eintragung im Markenblatt veröffentlicht. Sollten Dritte dagegen Einwände vorbringen, die bei der Prüfung des Antrags nicht aufgetaucht waren, so können diese gegen die Eintragung innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen.

Markenschutz - Schutzhindernisse

Nicht jede Marke lässt sich unter den Markenschutz stellen. Das Gesetz hat hier eindeutige Schutzhindernisse aufgezählt, die die Eintragung eines Markenschutzes nicht möglich machen. Diese sind, wenn die Marke:

  • Gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstößt,
  • täuschende Angaben über die Herkunft und deren Beschaffenheit enthält,
  • Zeichen von Kommunen oder anderen hoheitlichen Einrichtungen enthält wie Wappen, Siegel oder Flaggen,
  • Zeichen von amtlichen Prüfsiegeln oder andere Gewährzeichen enthält,
  • die Unterscheidungskraft zu anderen Marken nicht sichergestellt ist,
  • eher ein im allgemeinen Sprachgebrauch üblicher Name ist, der hier eher eine Gattung von Waren bezeichnet als ein bestimmtes Produkt.