Das Verwenden von Telefonwanzen, Richtmikrofonen, ISDN-Viren, Laser-Abhörgeräte oder das Abhören per Computer wird immer leichter. Durch die Fortentwicklung technischer Geräte kommen ständig neue Möglichkeiten hinzu. So ist es heute schon möglich, Bildschirmanzeigen aus sicherer Entfernung aufzeichnen. Betroffen sind vor allem Firmen, deren Entwicklungsvorsprung ausspioniert werden soll, oder prominente und reiche Privatpersonen. Sie können sich nur durch konsequente Lauschabwehr gegen die unsichtbaren Angreifer wehren. Theoretisch kann es aber jeden treffen.
Spezialist auf dem Gebiet der Lauschabwehr ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie sind für Prüfungen zuständig, die den staatlichen Geheimschutz betreffen. Das BSI empfiehlt vier Maßnahmen der Lauschabwehr, die auch für betroffene Privathaushalte und Firmen gelten.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass bestimmte gesprochene Innformationen nicht abgehört werden können, empfiehlt es sich, wenigstens in einem Raum Ihres Hauses oder des Büros mit Mitteln der Lauschabwehr abhörsicher zu halten.
Die baulichen Schutzmaßnahmen zur Lauschabwehr sollen bezwecken, dass
Der Vorteil bei diesen Lauschabwehr-Maßnahmen besteht darin, dass auch sogenannten „Innentätern“, also Lauschangreifern, die man für vertrauenswürdig hält, das Leben schwer gemacht wird.
Auch die Telekommunikations-Anlage kann durch bestimmte Einstellungen in der Konfiguration zum Abhören missbraucht werden. Entsprechende Lauschabwehr-Maßnahmen können verhindern, dass durch die so manipulierten Anlagen Raum- oder Telefongespräche belauscht werden können.
Bei der professionellen Lauschabwehr-Prüfung werden abhörgeschützte Räume visuell und mit Spezialinstrumenten nach Abhöranlagen abgesucht. Überprüft werden der Raum, die Innenausstattung und sämtliche Installationen. Dies geht natürlich nur bei den eigenen Räumlichkeiten oder mit Einverständnis des Raumnutzers.
So eine Lauschabwehrprüfung kann je nach Ausstattung und Größe des Raumes bis zu zwei volle Tage dauern. Diese Lauschabwehrprüfung kann Ihnen sagen, ob Sie bereits abgehört wurden, bietet aber keinen Schutz vor weiteren Angriffen. Hierfür sollten Sie die oben beschriebenen Lauschabwehr-Maßnahmen befolgen.
Es gibt eine ganze Reihe von Detekteien oder andere Unternehmen, die Lauschabwehr-Prüfungen und andere Leistungen wie Beratung zur Lauschabwehr für Betriebe und Privatpersonen anbieten.