Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind oder Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, hilft Ihnen ein Kfz-Sachverständiger, den Schaden zu beziffern bzw. den Wert zu ermitteln. Bei Gericht helfen Kfz-Sachverständige bei der Aufklärung von Sachverhalten (z. B. Unfallhergängen), und Versicherungen setzen Kfz-Sachverständige zur Schadensermittlung und -bewertung ein.
Kfz-Sachverständige nehmen unparteiisch, unabhängig und objektiv zu Sachverhalten Stellung und erteilen fachlichen Rat, beantworten jedoch keine Rechtsfragen.
Kfz-Sachverständige erstellen Gutachten, durch die gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden oder leichter geklärt werden können. Gutachten sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Auftraggeber, Richter oder Versicherung müssen ein Gutachten nicht verwenden oder können ein weiteres Gutachten einholen.
Nur ein Schiedsgutachten ist für beide Vertragsparteien rechtsverbindlich und kann nur bei Nachweis grober Unrichtigkeit vor Gericht angefochten werden.
Am leichtesten finden Sie einen Kfz-Sachverständigen über die zuständige Bestellungsbehörde (z. B. IHK oder Handwerkskammer).
In Deutschland ist die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger nicht geschützt. Um wirkliche Experten von nicht ausreichend qualifizierten Gutachtern zu unterscheiden, werden Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt (ÖBV).
Öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige leisten einen Eid darauf, dass sie unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, persönlich und nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Sie werden während der Zeit ihrer Bestellung von den Kammern auf die Ordnungsmäßigkeit ihrer Gutachtertätigkeit und auf die Einhaltung ihrer Pflicht zur Fortbildung überprüft.
Auf keinen Fall sollten Sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, mit dem Sie verwandt oder befreundet sind oder in ständigen Geschäftsbeziehungen stehen! Ein solches Gutachten ist immer angreifbar.
Berücksichtigen Sie, dass ein neutraler Kfz-Sachverständiger auch Ihnen gegenüber objektiv und unabhängig bleiben muss. Sie dürfen ihm keine Unterlagen vorenthalten oder gar Weisungen erteilen, durch die tatsächliche Sachverhalte verfälscht werden.
Mit dem Kfz-Sachverständigen müssen Sie einen Vertrag schließen. Wegen der Beweislage bei späteren Streitigkeiten empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der folgende Punkte regeln sollte:
Die Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen ist nicht gesetzlich geregelt.
Verschiedene Berufsverbände, Akademien und Fachhochschulen bieten die Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen an. Neben ingenieur- und fahrzeugtechnischen Kenntnissen zur Fahrzeugbegutachtung und -bewertung sowie zur Unfallrekonstruktion werden auch juristische Grundkenntnisse vermittelt. Ein wichtiger Teil der Ausbildung ist die Erstellung von gerichtsgängigen Gutachten.
Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger ist außerdem eine längere Praxis in einem Sachverständigenbüro Voraussetzung.
Die Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen ist möglich für Kfz-Meister, Karosseriebau-Meister oder Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Maschinenbau (Kfz-Technik, Elektrotechnik), evtl. auch für Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Meister.