Nicht nur in Zeiten wie dieser, wo die schlechte Wirtschaftslage es immer schwieriger machen, Rechnungen fristgerecht zu begleichen, kommt es immer wieder vor, dass Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und offene Rechnungen nicht begleichen. Viele Firmen bedienen sich hier dem Angebot professioneller Inkassounternehmen, die Ihnen die Arbeit abnehmen und sich um den Einzug Ihrer Außenstände kümmern. Mahnungen, die von Dritten geschrieben werden, können mehr Druck auf die Schuldner ausüben als eine weitere und zum x. Mal versandte Mahnung des Gläubigers.
Inkassounternehmen übernehmen die außergerichtliche Beitreibung von offenen Forderungen im In- und Ausland. Um diese Dienstleistung offiziell ausführen zu dürfen, benötigen diese hierzu die Erlaubnis bzw. die Zulassung des zuständigen Landgerichtspräsidenten. Sobald die Angelegenheit die Einbeziehung gerichtlicher Hilfe wie beispielsweise beim Mahnbescheid oder bei strittigen Forderungen einer Klage erforderlich machen, endet hier ihre Kompetenz. Doch viele Inkassobüros arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, so dass diese eine Betreuung bis zur endgültigen Bezahlung oder sonstigen Beendigung des Auftrages gewährleisten können.
Wenn Sie ein Inkassounternehmen damit beauftragen, Ihre offenen Forderungen bei Ihren Schuldnern einzuziehen, reagieren diese in der Regel spätestens innerhalb 24 bis 48 Stunden, nachdem Sie ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Die erste Kontaktaufnahme mit dem Schuldner geschieht mittels eines professionell gestalteten Anschreibens, worin der Schuldner bereits auf alle Risiken hingewiesen wird, die ein weiteres Ignorieren der Forderung nach sich ziehen kann. Ihm wird eine angemessene Frist gesetzt, in der er entweder die Forderung bezahlen oder sich zumindest melden muss, um eventuelle Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen. Der Schuldner weiß nun, dass Sie sich nicht damit zufrieden geben und abwarten, ob er überhaupt irgendwann einmal bezahlt oder nicht. Ein persönlicher Besuch beim Schuldner oder ein mit ihm geführtes Telefonat üben zusätzliche Überzeugungskraft dahingehend aus, dass Sie auf die Bezahlung Ihrer Forderung bestehen. In diesem Gespräch werden auch die Hinderungsgründe hinterfragt und geklärt, warum der Schuldner seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen ist. Sollten all diese Anstrengungen trotzdem nicht zu einer Begleichung Ihrer Forderung führen, wird nun die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe notwendig, um die Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung einziehen zu können. Viele Inkassounternehmen arbeiten hier mit Rechtsanwälten zusammen, so dass diese auch während der Zeit der gerichtlichen Geltendmachung die Betreuung Ihrer Angelegenheit sicherstellen können.
Die zunehmende Globalisierung der Märkte birgt auch die Gefahr von Außenständen im Ausland. Sprachprobleme und unterschiedliche Rechtssysteme sind nur einige Stolpersteine auf dem Weg zum Forderungseinzug. Einige Inkassounternehmen haben sich dieser Problematik angenommen und arbeiten mit landesansässigen Kooperationspartnern zusammen, die den Einzug unter Berücksichtigung aller landestypischen Gegebenheiten zu realisieren versuchen.
Da sich Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderung spezialisiert haben, haben diese mehr Ressourcen, als beispielsweise Rechtsanwälte. Diese gehen zwar gezielter vor, in dem sie beispielsweise auf eine direkte Ansprache mittels eines Telefonats oder einem persönlichem Gesprächsverzichten, doch je nach dem, welchen Grund Ihr Schuldner für seinen Zahlungsverzug hat, kann die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eventuelle weitere Geschäftsbeziehungen gefährden.