Immobilien in Frankreich

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Immobilien in Frankreich.


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Immobilien in Frankreich - Allgemein

Wer sich über Immobilien in Frankreich informieren möchte, kann sehr leicht und effektiv das Internet nutzen. Entweder Sie gehen dafür auf eine deutsche Suchmaschine und suchen nach einem Makler für Immobilien in Frankreich oder, wenn Sie Französisch sprechen, bietet es sich auch an, eine Suchmaschine aus Frankreich zu wählen und da nach einem Makler zu suchen. Wenn Sie noch nicht wissen, wo in Frankreich Ihre Immobilien stehen sollen, bietet es sich immer an, einen Urlaub in Frankreich mit der Immobiliensuche zu verbinden. So können Sie gut entscheiden, ob Ihnen der Ort in Frankreich gefällt. Wissen Sie die Region in Frankreich, schränkt es auch die Suchergebnisse der Immobilien auf eine überschaubare Größe ein und vereinfacht die Auswahl.

Immobilien in Frankreich - Die Spreu vom Weizen trennen

Die in Frankreich zugelassenen Immobilienmakler heißen "Agent Immobilier" und weisen sich durch eine "Carte Professionelle" aus. Achten Sie immer darauf, dass der Makler ein Mitglied des Berufsverbandes ist. Agenten, Vermittler und Betreuer unterliegen nicht der Kontrolle und bieten somit keine Rechtssicherheit.

Immobilien in Frankreich - Die Abwicklung

Die Abwicklung eines Immobilienkaufes läuft in Frankreich nach einem vorgeschriebenen Weg, der hier genauer aufgeführt wird.

Der Vorvertrag

Der Vorvertrag steht am Anfang jedes Immobilienkaufes in Frankreich. Er wird privat abgeschlossen und als "Compromis de Vente" bezeichnet. Dieser Vorvertrag bindet den Verkäufer an den Käufer und umgekehrt. Als Käufer sollten Sie hier immer einen Fachmann hinzuziehen, der Ihnen alle Punkte des Vertrages erklären kann und Fehler erkennt. In dem Vertrag sollten alle wichtigen Angaben der Immobilien stehen. Wenn der Vorvertrag unterschrieben wird, ist eine Anzahlung in Höhe von 5 bis 10 % des Kaufpreises fällig. Wichtig für Personen, die noch auf die Bestätigung des Kredites warten: Wenn Sie noch nicht sicher sind, dass Sie einen Kredit bekommen, können Sie bei einer Absage nachträglich von dem Vertrag zurücktreten.

Notarielle Prüfung

Sind beide Parteien einverstanden, prüft ein Notar den Vorvertrag auf Ungereimtheiten wie Hypotheken und unklare Eigentumsverhältnisse. Als Käufer haben Sie freie Notarwahl und müssen die Kosten von knapp 2 % des Kaufpreises für die Immobilien in Frankreich tragen. Hier sind die Kosten des Grundbucheintrages inklusive.

Die Steuern

Der Käufer muss an das Departement und an die Gemeinde in Frankreich eine Grunderwerbssteuer zahlen. Für Immobilien, die älter als fünf Jahre sind, müssen noch Mehrwertsteuer bezahlt werden. Wenn Sie nun glücklicher Immobilienbesitzer in Frankreich sind, müssen Sie noch Wohnsteuer bezahlen. Die Steuersätze sind bei den Kommunen unterschiedlich.