Ich-AG

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Ich-AG.


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Ich -AG - Förderungsanspruch

Der neue Gründungszuschuss ersetzt die Ich-AG ("Existenzgründungsförderung"), die bereits am 31. Juni 2006 ausgelaufen ist und das Überbrückungsgeld, das bis zum 31. Juli und im Rahmen einer Übergangsregelung für Gründer mit weniger als 90 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld noch bis Ende Oktober 2006 beantragt werden kann. Grundsätzlich haben Arbeitslose weiter einen Anspruch auf die Förderung einer selbstständiger Tätigkeit. Die Arbeitsämter bieten in der Regel schnell an, über einen begrenzten Zeitraum den Gründungszuschuss (ehemals Überbrückungsgeld oder Ich-AG Zuschüsse) zu zahlen. Berechtigt ist, wer durch Aufnahme einer selbstständigen Existenz seine Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet. Der Antrag ist vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Arbeitsamt zu stellen. Der neue Gründungszuschuss kann beantrag werden, wenn die Gründung ab dem 1. August 2006 erfolgt. Entscheidend ist das Datum der hauptberuflichen Gründung, also das Datum das in der Gewerbeanmeldung angeben (beziehungsweise bei Freiberuflern in der steuerlichen Anmeldung) wird. In den 90 Tagen des Arbeitslosengeld-I-Bezugs steht der Gründungszuschuss einen Antragsteller nach der Neureglung nicht mehr offen. Eine Neugründung sollte aber erfolgen, so lange man noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I (oder vergleichbare Leistungen) hat. Man darf aber innerhalb der letzten zwei Jahre weder Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) noch Überbrückungsgeld bezogen haben und die geplante Selbstständigkeit muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Stunden ausmachen.

Wichtig: Während der Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei der Ich-AG und Überbrückungsgeld erhalten blieb, findet bei dem neuen Gründungszuschuss (während der Grundförderung) eine Verrechnung der Förderung mit dem Arbeitslosengeld-I-Anspruch statt. Der Gründungszuschuss ersetzt somit das Arbeitslosengeld. Man kann aber als Selbstständiger als freiwilliges Mitglied in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von zwölf Monaten einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.

Ich -AG - Grundförderung

In den ersten neun Monaten erhält der Existenzgründer den monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro pro Monat zur Deckung seiner Sozialversicherungsausgaben. Diese Grundförderung ähnelt somit dem bisherigen Überbrückungsgeld. Erweist sich das Konzept als tragfähig und solide, kann die Pauschale von 300 Euro in den kommenden sechs Monaten weiter bezahlt werden. In dieser Zeit wird allerdings nur noch die monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, insgesamt also 1.800 Euro gezahlt. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung wird vor Beginn der Förderung eingehend geprüft. Wie bisher schon bei der Ich-AG muss ein Businessplan erstellt werden, damit unter Beweis gestellt wird, dass die Selbstständigkeit tragfähig ist, also nach einer Anlaufzeit - wenn alles klappt - die Lebenshaltungskosten des Antragstellers decken wird.