Betrachten Sie als Hundebesitzer Ihre anfallenden Tierarztkosten und das Unfall- und Krankheitsrisiko Ihres Tieres, ist es sinnvoll, sich über eine Hundekrankenversicherung Gedanken zu machen. Eine Hundekrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel und Gesundheitscheck.
Auch ambulante und stationäre Behandlungen von Krankheiten und von Unfallfolgen werden Ihnen von der Hundekrankenversicherung bis zu einer bestimmten Obergrenze pro Jahr erstattet. Oftmals sind Labor- und Röntgenuntersuchungen als Leistung in der Hundekrankenversicherung inbegriffen.
Es gibt je nach Anbieter einer Hundekrankenversicherung verschiedene Leistungspakete. Einige Versicherer bieten OP- und Krankenversicherung getrennt voneinander an. In den Leistungspaketen sind wahlweise Rechtsschutz, Haftpflicht, OP- und Unfallversicherung enthalten - je nach Wunsch mit und ohne Selbstbeteiligung, was sich auf Ihre Beitragshöhe der Hundekrankenversicherung auswirkt.
Ihnen werden im Rahmen dieser Hunde-OP-Krankenversicherung die Kosten von Operationen infolge von Unfall oder Krankheit mit bis zu 100% nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999 erstattet – wahlweise auch nach dem zweifachen Satz. Was durch diese Versicherung ebenfalls abgesichert ist: Ist Ihr Hund vor der Operation einen Tag früher bereits für Untersuchungen beim Arzt, so übernimmt die Versicherung diese Kosten wie auch die verordneten Arzneimittel bis zehn Tage nach dem OP-Tag.
Um in diese Hunde-OP-Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss Ihr Hund mindestens 4 Monate alt sein.
Melden Sie Ihren Hund ab dem 6. Lebensjahr zur Versicherung an, beträgt die Erstattung in der Hunde-OP-Krankenversicherung statt 100% nur 80%.
Grundsätzlich müssen Sie mit einer Wartezeit von dreißig Tagen rechnen.
Tierärzte können Sie selbstverständlich frei auswählen. Sie haben in der Hand, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die OP durchführen soll.
Anders als bei der Hunde-OP-Krankenversicherung gibt es bei dieser Hundekrankenversicherung keine Höchstgrenzen. Nehmen Sie als Hundebesitzer den Tarif der Hundekrankenversicherung nicht in Anspruch, erhöht sich diese Grenze um 250 Euro pro Jahr. Um die Prämie für diese Hundekrankenversicherung berechnen zu können, spielt es eine Rolle, zu welcher „Gruppe“ Ihr Hund gehört.
Die Hundekrankenversicherung erstattet Ihnen auch Geld bei ambulanten Behandlungen mit Kosten bis zu 600 Euro im ersten Jahr. Bei Operationskosten gibt es keine Höchstgrenze für die Hundekrankenversicherung. Im Falle von Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmitteln werden Ihnen ebenfalls von der Hundekrankenversicherung die Kosten erstattet. Auch Arzneimittel, Diagnostik und homöopathische wie physikalische Therapie sind im Rahmen dieser Hundekrankenversicherung abgedeckt.
Für Kastration und Sterilisation zahlt die Hundekrankenversicherung allerdings nicht.