Hüpfburgen sind aufblasbare Aktionsgeräte. Sie werden entweder aus PVC oder aus hochwertigem Weichkunststoff gefertigt. Sie werden in der Regel sehr gut verarbeitet, da sie auch stärkeren Beanspruchungen Stand halten müssen. Die Nähte werden entweder geschweißt oder mehrfach vernäht. Sie sind in der Regel für Kinder bis zu 12 Jahre geeignet.
Hüpfburgen sind ein wahrer Publikumsmagnet auf jeder Veranstaltung; sei es der Kindergeburtstag, die Firmenveranstaltung oder das Stadtfest. Besonders Kinder werden hiervon magisch angezogen. Für den Aufsteller eine gute Möglichkeit, den außerhalb wartenden Erwachsenen ihre Werbebotschaft nahe zu bringen.
Eine Hüpfburg kann relativ leicht transportiert werden. Sie wird platzsparend verpackt, so dass hierzu ein größerer PKW bzw. ein kleiner Anhänger vollkommen ausreicht. Mit der Hilfe von wenigen Personen kann diese dann vor Ort direkt aufgestellt werden. Hierzu sollten Sie vorab eine rutschfeste und materialschonende Matte auslegen, auf der Sie die noch luftleere Hüpfburg ausbreiten. Jetzt können Sie ein leistungsstarkes Gebläse anschließen, mit welchen Sie die Hüpfburg innerhalb weniger Minuten aufblasen können.
Wenn Sie eine Hüpfburg als Attraktion bei Ihrer Veranstaltung einsetzen möchten, sollten Sie unbedingt einige Sicherheitshinweise beachten, da Sie als Betreiber für etwaige Unfälle voll haftbar gemacht werden können.
Aufstellung
Vor der Aufstellung muss der Untergrund, auf der die Hüpfburg stehen soll, und deren Umgebung von spitzen Steinen oder sonstigen Verletzungsmöglichkeiten gesäubert werden. Achten Sie auch darauf, dass sich keine Bordsteine, scharfe Kanten oder ähnliches unter ihr oder in ihrer Nähe befinden.
Wenn die Hüpfburg an einem Gefälle aufgestellt werden muss, müssen Sie diese gesondert befestigen, damit sie auch wirklich fest steht und auch stehen bleibt.
Benutzungsvorschriften
Die meisten Hüpfburgen sind für Kinder bis zu 12 Jahren konzipiert. Um Verletzungen vorzubeugen bzw. das Material zu schonen, dürfen Hüpfburgen grundsätzlich nur ohne Schuhe betreten werden. Achten Sie darauf, dass die Schuhe nicht im Eingangsbereich abgestellt werden, so dass hier niemand darüber stolpern kann. Auch sind spitze Gegenstände vor der Benutzung abzugeben.
Es sollten sich nie mehr Kinder auf der Hüpfburg befinden, als dies vom Hersteller zugelassen ist. Kleinere Kinder sollten getrennt von größeren Kindern eingelassen werden.
Eine Hüpfburg ist in der Regel mit drei Seitenwänden ausgestattet. Achten Sie darauf, dass niemand versucht, auf diese zu klettern oder diese zu übersteigen. Es ist zwar zulässig, dass ein Kind gegen eine Seitenwand springt und sich anschließend fallen lässt, doch sollte diese Spielvariante nie von mehreren Kindern gleichzeitig angewandt werden. Die Hüpfburg könnte so ihre Standfestigkeit verlieren und umkippen.
Gebläse
Das Gebläse sollte während des Betriebes ununterbrochen in Betrieb gehalten werden, um den notwendigen Luftdruck stets gewährleisten zu können.
Beschädigungen
Sollten sich dennoch plötzlich Risse oder kleinere Löcher bilden, die zu einem Luftverlust führen, muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
Um diese Haftungsvorschriften auch wirklich einhalten zu können, müssen die Benutzungsbedingungen während des Betriebes ununterbrochen von geeigneten volljährigen Personen überwacht werden.