Alternative Heilmethoden, die Heilpraktiker anwenden, sowie Naturheilverfahren beim Hausarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht bezahlt. Obwohl immer mehr Menschen homöopathische Mittel in Anspruch nehmen und sich diese genau so bewähren wie die der Schulmedizin, sehen gesetzliche Kasse diese Heilverfahren und Heilmittel als nicht erstattungsfähig an.
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Heilpraktikerversicherung) schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke; sollten Sie also zu den Menschen zählen, die sich von alternativen Heilmethoden angezogen fühlen, lohnt es sich für Sie, eine solche Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen, die Ihr Heilpraktiker durchführt; dazu gehören zum Beispiel schmerzstillende Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie sowie verordnete Heil- und Arzneimittel.
Maßgeblich für das Leistungsniveau sind die Tarifbedingungen einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die Sie abschließen können. Im Bedingungswerk zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker sollte die Aussage „Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig“ zu lesen sein. Äußerst empfehlenswerte Tarife können Sie darüber hinaus im Hufelandverzeichnis nachlesen, wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker interessieren. Im Hufelandverzeichnis sind alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren verzeichnet, die sich in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sind dort Therapieverfahren wie Akupunktur, Bewegungstherapie, Elektro- und Lichttherapie aufgeführt.
In der Regel werden durch eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker die Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen; darüber hinaus wird in einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker ein jährlicher Höchsterstattungsbetrag von 250 bis 1.000 Euro festgesetzt.
Die Beiträge, die Sie für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker zahlen, richten sich im Wesentlichen nach dem Umfang des versicherten Leistungsspektrums. Eine Rolle bei den Beiträgen für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker spielen auch Ihr Geschlecht, Ihr Alter und die Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe. Einige Versicherer bieten eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker an, deren Erstattungsbetrag ab einem bestimmten Alter ohne Mehrkosten deutlich höher wird.
Im Internet haben Sie die Möglichkeit, innerhalb weniger Sekunden Beiträge und Tarifleistungen von Zusatzversicherungen für Heilpraktiker zu vergleichen. Derartige Tarifvergleiche von Zusatzversicherungen für Heilpraktiker sollen Ihnen dabei helfen, sich im Bereich der Krankenzusatzversicherungen besser zu orientieren. Trotz ausführlicher Recherchen und sorgfältiger Datenpflege sind solche Angaben zu Tarifleistungen und Beiträgen für Zusatzversicherungen für Heilpraktiker unverbindlich.