Bereits bei der Vorauswahl der Objekte, die Sie gewerblich nutzen möchten, sollten Sie darauf achten, dass diese auch als Gewerbeimmobilie angeboten werden. Aber selbst wenn das Objekt als Gewerbeimmobilie ausgeschrieben ist, heißt das im Endeffekt nicht, dass Sie Ihr Gewerbe dort auch ausführen dürfen. So können beispielsweise Restaurants oder Kneipen nicht überall einfach eröffnet werden. Das gleiche gilt auch für Verkaufsläden. Selbst Rechtsanwaltskanzleien oder Arztpraxen können nicht einfach in einer ehemals privaten Wohnung eröffnet werden. Auch hierfür benötigen Sie entsprechende Genehmigungen.
Für Gewerbeimmobilien müssen Sie in der Regel mit höheren Kosten und Aufwendungen rechnen als für Immobilien, die Sie privat nutzen. Auch sollten Sie die Kosten für eine Gewerbeimmobilie anders berechnen. So sollten Sie vor allem berechnen, wie viele Quadratmeter Sie letztendlich wirklich von dem dort zur Verfügung stehenden Raum nutzen können. So können störende Wände, ungünstige Raumaufteilungen oder übergroße Verkehrsflächen letztendlich dazu führen, dass Sie letztendlich zu viel Miete für zu wenig Raum bezahlen. Die Kalkulation des Miet- bzw. Kaufpreises einer Gewerbeimmobilie sollte hier anders erfolgen als bei einem Wohnraum. Zum Vergleich der Ihnen vorliegenden Angebote können Sie beispielsweise die Kosten eines Arbeitsplatzes zu Grunde legen und diesen mit der Gesamtmiete in Relation bringen.
Manchmal wird die Miete auch dem Umsatz des sich in den Räumen befindlichen Unternehmens angepasst. So müssen Sie als Mieter eine Grundmiete bezahlen, die sich aber um einen gewissen Prozentsatz Ihres erwirtschafteten Umsatzes erhöhen kann.
Bei der Vertragsgestaltung gerade der Mietverträge für Gewerbeimmobilien sollten Sie kreativer und vor allem zu Gunsten Ihrer Geschäftsinteressen um einiges detaillierter vorgehen als bei der Anmietung eines Wohnraums. So sollte der Mietvertrag beispielsweise eine Konkurrenzschutzklausel enthalten, mit der Ihnen der Vermieter bestätigt, dass er kein anderes Unternehmen der gleichen Art in seinem Haus Gewerberaum vermietet. Auch das Recht zur Untervermietung Ihrerseits sollte im Gewerbeimmobilien-Mietvertrag enthalten sein. Dies ist gerade dann wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Unternehmen um einen weiteren Gesellschafter vergrößern möchten. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sollte auch ein Passus über die Genehmigung von Außenwerbung sein, da diese ansonsten an der Gewerbeimmobilie nicht angebracht werden darf.