Gefahrstoffschrank

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Gefahrstoffschrank.


Leserbericht schreiben

(Keine Anmeldung nötig - Name frei wählbar)


Leserbericht schreiben


(erscheint beim Beitrag - frei wählbar)









Gefahrstoffschrank - Allgemein

Ein Gefahrstoffschrank ist technisch sehr aufwändig produziert, um einem Höchstmaß an Sicherheit zu genügen. Ein Gefahrstoffschrank wird überall dort vorgeschrieben, wo große Mengen von Gefahrenstoffen, wie Chemikalien und Lösungsmittel, ihre Anwendung findet. Dies ist in Laboratorien und großen Betrieben der Fall. Die Gefahrstoffschränke bestehen außen aus Stahlblech und sind innen mit einem feuerfesten Material ausgekleidet. An der Rückseite des Gefahrstoffschrankes liegen Zu- und Abluftkanal, die an eine Absauganlage angeschlossen werden, um dafür zu sorgt, dass im Gefahrstoffschrank kein sich selbst entzündendes Gasgemisch entsteht. Ein Temperaturfühler schließt bei einem Anstieg der Temperatur die beiden Flügeltüren automatisch, um ein ausbreiten des Brandherdes zu verhindern, bzw. die Gefahrenstoffe vor einem Brand zu sichern. Bei einem Gefahrstoffschrank beträgt die Feuerwiderstandsfähigkeit oft über 90 Minuten.

Gefahrstoffschrank - Arten

Bei einem Gefahrstoffschrank unterscheidet man zwischen den unterschiedlichen Bauformen. Es gibt Gefahrstoffschränke für Chemikalien aber auch für Gasflaschen, die meist mit Flügeltüren ausgestattet sind. Andererseits gibt es auch Gefahrstoffschränke mit einer großen Schublade. Die Innenausstattung des Gefahrstoffschrankes hängt je nach Zweck davon ab, was Sie lagern möchten.

Gefahrstoffschrank - Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie sich einen Gefahrstoffschrank zulegen, sollten Sie auch darauf achten, dass er Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Ein Mittelsteg im Schrank kann zwar die Stabilität der Einlegeböden erhöhen, bei der Entnahme von Behältern aber auch störend sein. Achten Sie auch darauf, dass die Einlegeböden höhenverstellbare sind, damit eine individuelle Anpassung auch in Zukunft gewährleistet ist. Alle Gefahrenstoffe, die nicht mit einem Flammensymbol gekennzeichnet sind, haben in einem Gefahrenstoffschrank nichts zu suchen. Wichtig ist auch, einmal im Monat, die Funktionsfähigkeit des Hitzesensors im Gefahrstoffschrank zu testen.

Gefahrstoffschrank - Gesetzliche Bestimmungen

Beim Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten, wie Chemikalien bzw. Lösungsmittel, ist auf die Menge der vorhandenen Gefahrenstoffe zu achten. Alles was den üblichen Handgebrauch, d.h. mehr als ein Liter, übersteigt, muss in einem Gefahrstoffschrank gelagert werden. Wichtig ist zu wissen, dass mit der Bestimmung nicht der noch vorhandene Inhalt des Behältnisses gemeint ist, sondern das Fassungsvermögen!

Es gibt auch ein Zusammenlagerungsverbot im Gefahrstoffschrank. Hier wird vorgeschrieben, dass leicht entzündliche Chemikalien nicht mit brandfördernden, selbstentzündlichen oder explosionsfähigen Stoffen im Gefahrstoffschrank gelagert werden dürfen.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, beachten Sie in jedem Fall, dass der Gefahrstoffschrank nach DIN 12925 geprüft wurde.

Bei einer Lagerung im Gefahrstoffschrank von einigen hundert Litern, aber auch bei einem Lager in der Nähe eines Wasserschutzgebietes gelten strenge Verordnungen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde nach der aktuellen Mengenschwelle.