Gefahrstofflagerung

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Gefahrstofflagerung.


Leserbericht schreiben

(Keine Anmeldung nötig - Name frei wählbar)


Leserbericht schreiben


(erscheint beim Beitrag - frei wählbar)









Gefahrstofflagerung – rechtliche Vorgaben

Als Gefahrstoff werden chemische Elemente oder Verbindungen definiert, die besonders gefährliche Eigenschaften besitzen und im Kontakt mit dem menschlichen oder tierischen Organismus negative Auswirkungen hervorrufen würden. Zu der Gruppe der Gefahrstoffe zählen auch Zubereitungen oder Erzeugnisse, die mit oben genannten Elementen oder Verbindungen hergestellt wurden. Zum Schutz vor diesen gefährlichen Stoffen wurde im Oktober 1993 die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlassen, die vorwiegend dem Schutz der Arbeitnehmer und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dient und die Gefahrstoffkennzeichnung, Verpackung beim Inverkehrbringen, arbeitsplatzbezogene Verbote und Beschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen festlegt. Zr genaueren Unterscheidung werden Gefahrstoffe in drei Klassen unterteilt: sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich. Paragraph 24 der Gefahrstoffverordnung regelt dabei die Gefahrstofflagerung. Pflicht ist, Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet sind. Gleichzeitig sind geeignete und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen Fehlgebrauch nach Möglichkeit zu verhindern. Dabei sind giftige und sehr giftige Gefahrstoffe unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dann nur fachkundige Personen Zugang zu ihnen haben. Auch bei eine kurzfristigen Bereitstellung zur sofortigen Verwendung müssen die mit der Verwendung verbundenen Gefahren erkennbar sein. Generell gilt, dass in der Gefahrstofflagerung Warnschilder aufgestellt werden müssen und eine Kennzeichnungspflicht besteht.

Gefahrstofflagerung – Allgemeines

Um für eine sichere, ordnungsgerechte und übersichtliche Gefahrstofflagerung sorgen zu können, müssen spezifische Bereiche zur Lagerung zur Verfügung gestellt und deutlich ausgeschildert werden. Es gilt sicherzustellen, dass der Bereich zur Gefahrstofflagerung geräumig, gut beleuchtet und belüftet sind, ferner ausreichend Platz zur Gefahrstofflagerung vorhanden ist, um verschüttete Gefahrstoffe leicht und zügig beseitigen zu können. Bei der Gefahrstofflagerung brennbarer Materialien sind weitere Schutzmaßnahmen zu beachten: so sind beispielsweise leicht entzündbare Materialien in einem separaten Raum zu lagern.

Gefahrstofflagerung – Produkte zur Gefahrstofflagerung

Zur ordnungsgemäßen Gefahrstofflagerung stehen große Sortiment unterschiedlicher Behälter zur Auswahl: kleiner Gefahrstoffbehälter, die wiederum in geeigneten, robusten Lagerschränken aufbewahrt werden müssen; spezielle Säcke und Fässer, die im Idealfall auf Wannenpaletten stehen sollten; Silos, die durch Anfahrschutz zum Beispiel vor Unfällen mit Gabelstaplern zu sichern sind, IBCs (intermdeiate bulk containers) und Lagertanks, fahrbare Auffangbecken, Systemcontainer, Umweltschränke, spezifische Regal- und Falschenschutzsysteme, exgeschützte Kühlschränke und vieles mehr.

Gefahrstofflagerung – Praxisbeispiel aus dem Alltag

Denkt man bei Gefahrstofflagerung zunächst fast immer an die Gefahrstofflagerung in der chemischen Industrie oder gar im Umfeld radioaktiver Stoffe, hat die Gefahrstofflagerung doch auch im Alltagsleben eine wichtige Rolle. So zählt auch die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Dünnemitteln, ätzenden Putzmitteln etc. zur Gefahrstofflagerung. Aus dem Alltag bestens bekannt sind in diesem Falle spezifische Sicherheitsverschlüsse und explizite Hinweise auf den Behältern über die gesundheitsgefährdenden Auswirkungen der Inhaltsstoffe.