Ihre Eignung für das Führen von Gabelstaplern weisen Sie mit einer erfolgreich bestandenen Gabelstapler-Schulung nach. Gabelstapler zählen zu den so genannten Flurförderzeugen. Die gesetzliche Grundlage für eine Gabelstapler-Schulung bilden folgende Vorschriften und Richtlinien der Berufsgenossenschaft: BGG 925 (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz), BGV A 1 und BGV D 27 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften). Die Berufsgenossenschaften definieren Flurförderzeuge wie folgt. Flurförderzeuge
Bei einer Gabelstapler-Schulung lernen Sie, sicher mit solchen Flurförderzeugen zu fahren und zu manövrieren.
Für das Führen eines Gabelstaplers müssen Sie nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift D27 mindestens 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen dürfen Sie jedoch auch als Jugendlicher unter einem Alter von 18 Jahren Flurförderzeuge unter fachlicher Aufsicht fahren. Sie müssen als Gabelstaplerfahrer für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und Ihre Befähigung nachgewiesen haben. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Gabelstapler-Schulung. Der Auftrag zum Führen des Flurförderzeugs an den Arbeitnehmer sollte vom Arbeitgeber schriftlich fixiert werden.
Die Befähigung zum Führen eines Flurförderzeugs wird meist mithilfe einer G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften nachgewiesen. Die Untersuchung integriert beispielsweise Hör- und Sehtests und darf nur von autorisierten Ärzten oder autorisierten Anbietern von Gabelstapler-Schulungen durchgeführt werden
Die Gabelstapler-Schulung erfolgt in drei Stufen. Die Grundsätze der Ausbildung sind im BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ festgelegt.
Die bestandene Gabelstapler-Schulung berechtigt Sie nicht, für den Rest Ihres Lebens ohne Maßnahmen für eine Weiterqualifikation ein Flurförderzeug zu fahren. Einmal im Jahr ist eine Unterweisung von vier bis sechs Stunden zur Auffrischung der Kenntnisse Pflicht.