Die altbekannte Ausführung zur Förderung der Existenzgründung wird mit Beschluss zum 1. August durch einen Entwurf ersetzt. Als Arbeitsloser haben Sie einen Anspruch auf diese Förderung, dieses wird vorab durch eine persönliche Eignung geprüft. Erfüllen Sie die Ansprüche, bekommen Sie in den ersten neun Monaten zu Ihrem Arbeitslosengeld eine zusätzliche Pauschale von 300 Euro pro Monat. In einer erneuten Überprüfung nach neun Monaten muss der Existenzgründer seine Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit nachweisen. Sind auch die Ansprüche erfüllt, wird vom Arbeitsamt eine weitere Förderung von längstens 6 Monaten bewilligt. Einen Anspruch auf die neue Förderung haben nur Arbeitslose deren Arbeitslosengeld noch drei Monate läuft. Hierbei werden Anspruche auf das Arbeitslosengeld mit dem Fördergeld verrechnet. Eine Kündigung ohne jeglichen Grund ist nicht mehr möglich, wer dennoch kündig muss mit einer dreimonatigen Karrenzeit ohne Geld rechnen. Bestehende Eine bestehende Ich-AG wird weiterhin nach dem alten Modell gefördert. Allerdings läuft die alte Regelung zum 30. Juni 2006 aus.
Förderung Existenzgründung - Vorrausetzung Eine Förderung zur Existenzgründung erhielten bisher Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Nach dem neuen Modell können nur noch Arbeitslose diese Förderung beantragen, deren Arbeitslosengeld Anspruch noch mindestens drei Monate läuft.
Förderung Existenzgründung - Der Weg Am Anfang sollte immer eine gute Idee, ein durchdachtes Konzept und ein erfolgreiches Finanzierungskonzept stehen. Um eine Förderung zu erhalten ist der erste Weg immer das Arbeitsamt, sind die Förderungsansprüche erfüllt, bekommt man einen Antrag. Danach muss beim Ordnungsamt ein Gewerbe angemeldet werden. Mit diesem und dem vollständig ausgefüllten Antrag geht man ein zweites Mal zum Arbeitsamt. Als nächstes sollte man sich um die Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Existenzgründer, die eine Förderung vom Arbeitsamt erhalten, zahlen niedrigere Beiträge, dies gilt auch für die Rentenversicherung.
Förderung Existenzgründung - Zusammenfassung