Immer mehr Menschen wagen den Weg in die Selbstständigkeit. Perspektivlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt, öffentliche Fördergelder und viel Idealismus sind oft wichtige Faktoren für diesen Entschluss.
Einzelkaufmann (e.K.): Der Einzelkaufmann führt sein Handelsgewerbe, das ins Handelsregister eingetragen wird allein und haftet mit seinem Privatvermögen. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): Auch BGB-Gesellschaft genannt. Hierbei schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen.Ihre Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG setzt sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammen. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt. Mindestbeträge für das Grundkapital sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Kommanditgesellschaft (KG):Die KG ist eine abgewandelte Form der OHG. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, wobei der eine Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet.
GmbH & Co. KG: Für die GmbH & Co. gelten die Vorschriften des HGB über die KG und - für die GmbH als Komplementär - das GmbH-Gesetz. Gegenüber der reinen KG hat die GmbH & Co. KG den Vorteil, dass Fremdgeschäftsführung möglich ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Das Haftungsrisiko beschränkt sich auf das Vermögen der GmbH. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000,- Euro, wobei die Stammeinlage eines Gesellschafters 100,-- Euro nicht unterschreiten darf. Die Einlagen können in Geld oder in Sachwerten erbracht werden. Auf jede Stammeinlage in Geld muss ein Viertel eingezahlt sein. Sacheinlagen sind stets voll zu erbringen. Insgesamt müssen Geld- und Sacheinlagen den Betrag von 12.500,- Euro erreichen. Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Er muss jedoch durch 50 teilbar sein.
Aktiengesellschaft (AG): Die Gründung der AG kann durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Sie geht schrittweise vor sich: Festlegung der Satzung in notarieller Form, Übernahme der Aktien durch die Gründer, Bestellung des ersten Aufsichtsrats und Vorstands, Einzahlung der Aktien, Anmeldung der Eintragung ins Handelsregister. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 50.000,-- Euro. Der zum Zeitpunkt der Anmeldung eingeforderte Betrag muss mindestens ¼ des Ausgabebetrages der Aktien betragen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartGG): nur eine Möglichkeit für freie Berufe (z. B. Wissenschaftler, Ärzte, Rechtsanwälte.
Stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter beteiligt sich an einem Handelsgewerbe durch eine Vermögenseinlage (Geld, Sachen, Rechte, Dienstleistungen wie z. B. die eigene Arbeitskraft) dafür wird er an Gewinn und Verlust des Geschäftsbetriebes beteiligt.
Im Regelfall ist zu einer Firmengründung Fremdkapital notwendig, das von einer Bank über Kredite oder Hypotheken finanziert wird. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Finanzierungshilfen, z.B. Förderungsprogramme in den vier Bereichen: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Die IHK Hannover steht in diesen Fällen beratend zur Seite. Eine weitere Möglichkeit ist das Venture Capital, es wird kapitalsuchenden Unternehmen längerfristig als haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital gewährt. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offenen Beteiligung unterschieden werden. Eine Alternative zu den herkömmlichen Finanzierungen sind Factoring (mit Factoring können Unternehmen ihre Forderungen durch einen Dritten einholen lassen), Leasing oder auch ABS (dabei wird eine Vielzahl gleichartiger Forderungen zum Zwecke der Liquiditätsbeschaffung aus dem Unternehmen ausgegliedert). Bei der Wahl der Firmengrundausstattung sollte immer die kostengünstige Möglichkeit von Gebrauchtartikel aus Kostengründen in Erwägung gezogen werden.
Die Geschäftsadresse sollte sich immer an den Zielen und den Geschäftskreis orientieren. Die Kosten für Büroräume, Laden und Werkstatt sollten im gesunden Verhältnis zum erwartenden Gewinn stehen. Eine Marktanalyse bei der Standortfrage ist daher im Vorfeld ratsam.