Feuerwerk / Pyrotechnik

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Feuerwerk / Pyrotechnik.


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Feuerwerk / Pyrotechnik – Begriffsbestimmung

Unter dem Begriff „Feuerwerk“ verbindet der Laie in der Regel das Abbrennen von Leuchtraketen, Sternenfontänen und ähnlichem zu Silvester oder bei besonderen Veranstaltungen. Aber auch feuerwerksähnliche Effekte bei Bühnenshows fallen ihm dabei ein. Der Begriff „Feuerwerk“ bedeutet aber richtigerweise das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Hierunter fallen neben den bekannten Feuerwerkskörpern auch Streichhölzer oder die Vorrichtung zum explosionsartigen Zünden von Airbags. „Pyros“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Feuer“. Die Anwendung von Pyrotechnik ist also die fachliche Bezeichnung für den Umgang mit Explosivstoffen, nicht aber von Sprengstoffen. Sprengstoffe explodieren oft mit einer oft zerstörenden Wirkung, während bei der Pyrotechnik Materialien eingesetzt werden, die schnell abbrennen und eher eine treibende Wirkung aufweisen.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Bestandteile

Feuerwerkskörper bestehen in der Regel hauptsächlich aus einem Gemisch Salper, einem Brennstoff wie Kohle oder Schwefel, also dem bekannten Schwarzpulver. Dieses Gemisch sorgt dafür, dass es schnell abbrennt anstatt zu detonieren.
Für die gewünschten Leucht- und Farbeffekte finden weitere Zutaten in die Feuerwerkskörper wie: Salze, hier Strontium für Rot, Natrium für Gelb, Barium für Grün und Kupfer für Blau. Die Farben Weiß und Silber werden durch das Hinzufügen von Aluminium, Magnesium oder Titan erzeugt. Für Gold dienen Eisen und Kohle.
Je heißer die Stoffe abbrennen, desto höher ist deren Leuchtkraft.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Klassifizierung

Aus Sicherheitsgründen wurden vom Gesetzgeber im Sprengstoffgesetz die verschiedenen pyrotechnischen Feuerwerke in zwei verschiedene Kategorien wie Feuerwerke für Vergnügungszwecke sowie für den technischen Bereich unterteilt. Diese Kategorien wurden wiederum in verschiedene Klassen aufgesplittet, die je nach Klassifizierung einer strengen und einschränkenden Verwendung unterliegen.

Feuerwerk / Pyrotechnik - für Vergnügungszwecke

Klasse I

Unter die Klasse I fallen die so genannten „Feuerwerksspielwaren“. Diese sind ganzjährig im Handel frei erhältlich und auch schon für Kinder käuflich zu erwerben. Hierzu zählen unter anderem Brummkreisel oder kleine Scherzartikel.

Klasse II

Zu dieser Klasse zählen vor allem die an Silvester von Laien abgebrannten Feuerwerkskörper wie Raketen, Fontänen oder Knallkörper. Diese dürfen an volljährige Personen über 18 Jahren ohne besonderen Berechtigungsschein lediglich in der Zeit vom 28. – 31. Dezember verkauft werden. Auch der Zeitpunkt des Abbrennens ist gesetzlich geregelt worden. Es ist lediglich am Silvesterabend in der Zeit von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr erlaubt.

Klasse III

Die Feuerwerkskörper, die unter die Klasse III fallen, werden als „Mittelfeuerwerk“ oder auch „Gartenfeuerwerk“ bezeichnet. Das sind vor allem große Raketen oder größere Fontänen, die ausschließlich nur von Personen erworben und abgebrannt werden dürfen, die einen Berechtigungsschein hierfür erworben haben.

Klasse IV

Hierunter fallen die „Großfeuerwerke“, wie Feuerwerksbomben und große Raketen. Diese pyrotechnischen Gegenstände sind ausschließlich Profis vorbehalten.

Die Feuerwerkskörper der Klassen I – III müssen des weiteren alle eine BAM-Zulassung aufweisen können, also eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Da die Verwendung der Klasse IV-Feuerwerkskörpern ausschließlich Profis vorbehalten ist, entfällt hier diese Anforderung, da vom Gesetzgeber davon ausgegangen wurde, dass diese auch die entsprechenden Kenntnisse für den sicheren Umgang und die Lagerung dieser pyrotechnischen Gegenstände haben.

Feuerwerk / Pyrotechnik – für technische Zwecke

Klasse T1

Hierunter fallen pyrotechnische Objekte für die Erzeugung von kleineren Bühneneffekten. Die Menge des pyrotechnischen Pulversatzes ist hier beispielsweise bei rauch- und nebelerzeugenden Gegenständen auf 1 kg und bei lichterzeugenden Gegenständen wie Fackeln auf 500 Gramm begrenzt worden.
Diese Gegenstände können zeitlich unbeschränkt von volljährigen Personen über 18 Jahren gekauft und eingesetzt werden.

Klasse T2

Pyrotechnische Gegenstände dieser Klasse T2 dienen vor allem für das Abbrennen von großen Bühneneffekten und unterliegen keiner Begrenzung der Pulversatzmenge.
Um diese Gegenstände kaufen und auch verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine besondere Ausbildung sowie einen Befähigungsnachweis.

Wie bei den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I – III ist auch hier die Zulassung des BAM unbedingt erforderlich.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie ein Feuerwerk außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abbrennen möchten, beispielsweise an einem runden Geburtstag oder einer Hochzeitsfeier, benötigen Sie eine von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellte Ausnahmegenehmigung. Diese wird aber in der Regel nur sehr selten ausgestellt und kann bis zu 100,00 Euro kosten.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Weitere Verwendungszwecke

Feuerwerke werden nicht nur für Vergnügungszwecke oder Bühnenshows eingesetzt, sie dienen auch als Notsignale. Hier stehen beispielsweise Handfackeln, Signalraketen, Signalpatronen oder auch schwimmfähige Rauchsignale zur Verfügung. Diese pyrotechnischen Gegenstände zeichnen sich vor allem durch eine längere Leuchtdauer sowie einer ggf. sehr großen Steighöhe aus.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Berufe

Es gibt zwei Hauptberufe rund um das Feuerwerk: Den Feuerwerker und den Pyrotechniker. Der Feuerwerker ist für das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände ausgebildet worden. Die Ausbildung des Pyrotechnikers hingegen schließt noch die Herstellung der Feuerwerke mit ein.
Bei beiden Ausbildungsberufen, für die mehrere theoretische und praktische Lehrgänge absolviert werden müssen, sind die Absolventen anschließend berechtigt, Feuerwerke nicht nur abzubrennen sondern diese auch zu lagern, was ansonsten Laien streng verboten ist. Für den Transport der pyrotechnischen Gegenstände hingegen benötigen auch ausgebildete Personen einen besonderen Gefahrguttransportschein, für den sie die entsprechende Ausbildung nachweisen müssen. Auch ein besonderes Fahrzeug, welche sich hierfür eignet, muss für den Transport verwendet werden.

Feuerwerk / Pyrotechnik – Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz

Da von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht, hat hier der Gesetzgeber bei Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz relativ hohe Strafen angesetzt. Vergehen gegen die Bestimmungen gleichen keiner vergleichsweisen „leichten“ Ordnungswidrigkeit, diese werden sogar strafrechtlich verfolgt. Dies gilt aber nicht nur für die Lagerung oder das Abbrennen von Feuerwerken der höheren Klassen sondern auch schon dafür, wenn bei den verwendeten Feuerwerken die BAM-Zulassung fehlt. Achten Sie also auch beim Kauf von vermeintlichen Schnäppchen auch aus dem Ausland, selbst aus den europäischen Nachbarländern darauf, dass diese die entsprechende Zulassung aufweisen.