Existenzgründungsdarlehen

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Existenzgründungsdarlehen.


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Roxie: A plesnaigly rational answer. Good to hear from you.
Kerstin: Folgender Fall: Junge Frau möchte sich selbständig machen. Läßt sich ausführlich von einer angeblich kompetenten Mitarbeiterin der DreBa beraten. Diese findet das vorgelegte Konzept gut, ebenso wie den Businessplan, und befürwortet also die Idee. Sie erklärt jedoch, daß die junge Frau zwar zunächst noch einen Halbtagsjob ausführen kann, darüber hinaus ihren Arbeitsplatz jedoch kurzfristig kündigen muß, damit sie sich voll dem künftigen Geschäft widmen kann. Nach Wochen stellt sich heraus, daß die Kreditabteilung die Sache abgelehnt und demnach auch die Weitergabe an die KfW verweigert hat. Diese Informationen erhält die Betroffene allerdings erst nach hartnäckigen Nachfragen. Die junge Frau steht nun ohne Darlehen und bald auch ohne Arbeit da. Letztendlich beruht die Ablehnung darauf, daß die Kreditsumme von 15.000,00 der Bank zu gering ist; daran kann sie nichts verdienen.(Ein solcher Fall wurde auch im Jan. 2009 bei WISO behandelt!) Recherchen haben ergeben, daß insbesondere die "größeren" Banken in dieser Weise verfahren. Man muß sich in diesem Zusammenhang einmal vorstellen, daß derzeit ein Großteil der Banken - auch DreBa/Commerzbank - mit Steuergeldern gestützt werden,daß sie aber niemand zwingen kann, den Antrag eines Steuerzahlers auf ein rückzahlbares Darlehen an die KfW weiterzugeben. Auf diese Weise zieht sich der Staat mit Hilfe solcher Banken Menschen heran, die dann auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind, anstatt jenen, die gewillt sind, auf eigenen Füßen zu stehen, behilflich zu sein. Und es ist offenbar niemand da, der in solchen Fällen helfen kann. Mit freundlichen Grüßen Kerstin

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Existenzgründungsdarlehen – Zielgruppe und Besonderheiten

Existenzgründungsdarlehen werden von der Bundesregierung zur Förderung von Unternehmensgründungen im Bereich des Mittelstandes gewährt. Dazu zählen Handwerksbetriebe, Handel, mittelständische Industrie, Verkehrsgewerbe, Hotels- und Gaststätten und so genannte freie Berufe (zum Beispiel Steuerberater). Es gibt verschiedene staatlich geförderte Programme für Existenzgründungsdarlehen: Das ERP-Existenzgründungsdarlehen (Enterprise Ressource Planning), das DtA-Existenzgründungsdarlehen und das Eigenkapitalhilfedarlehen (EKH) der Deutschen Ausgleichsbank. Zudem haben einzelne Bundesländer eigene Programme aufgelegt, die teilweise noch günstiger sind, als das Bundesprogramm. Um eines dieser Darlehen zu erhalten, müssen Sie dieses vor Beginn Ihrer Existenzgründungsmaßnahme bei Ihrer Hausbank beantragen. Grundsätzlich können diese Finanzhilfen für folgende Arten von Investitionen gewährt werden:

  • bei Gründung oder Festigung einer selbstständigen Existenz
  • wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
  • wenn Sie sich als tätiger Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen möchten
  • für Investitionen wie Gebäude, Einrichtungen, Maschinen und Grundstücke, erste Warenlager und Betriebsmittel

Für ein Existenzgründungsdarlehen sprechen die attraktiven Zinssätze, die stets günstiger sind als Kapitalmarktdarlehen. Zudem können Sie Ihre Investitionskosten – dazu gehören auch Markterschließung und Warenbestand – ohne Mehrwertsteuer finanzieren. Existenzgründungsdarlehen werden für einen Finanzierungsanteil von maximal 50 Prozent gewährt. Die Laufzeit beträgt meist bis zu 15 Jahre, wenn Sie ein Bauvorhaben finanzieren wollen sogar bis zu 20 Jahre, bis maximal fünf Jahre davon sind tilgungsfrei. Abgezahlt wird in halbjährlichen Tilgungsraten. Die Hauptvorteile liegen im festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit und in der Möglichkeit, jederzeit größere Summen zu tilgen. Außerdem brauchen Sie bei Beantragung einer 40-prozentigen Haftungsfreistellung nicht die volle Kreditsumme absichern.

Existenzgründungsdarlehen – wie Sie drankommen

Um ein Existenzgründungsdarlehen zu erhalten, müssen Sie frühzeitig bei Ihrer Hausbank einen entsprechenden Antrag einreichen. Einer der Nachteile dieser Fördermittel ist die lange Vorlaufzeit. Wer bereits mitten in der Eröffnung seines Unternehmens ist, hat schlechte Chancen auf den Billigkredit vom Staat. Weitere Auflagen für Existenzgründer:

  • Sie müssen entsprechend qualifiziert sein.
  • Gefördert werden grundsätzlich nur Unternehmen, die eine langfristige Existenz erwarten lassen – nebenberuflich geht nichts.
  • Sie benötigen ausreichend Eigenkapital und zwar in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Investitionssumme.
  • Bereiten Sie sich gut vor und erstellen Sie einen ausführlichen Business-Plan, wenn Sie ein Existenzgründungsdarlehen aufnehmen möchten. Ein vernünftiger Business-Plan beinhaltet einen Investitionsplan inklusive Angeboten und ersten Kostenschätzungen, eine detaillierte Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einen Lebenslauf mit Angaben zu Ihren Qualifikationen, eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, Gesellschaftsverträge und je nach dem auch Pachtverträge.

Seien Sie gründlich: Sie müssen Ihre Geschäftsidee zunächst Ihrer Hausbank verkaufen, denn diese muss das Existenzgründungsdarlehen befürworten. Das ist keine triviale Hürde – viele Unternehmer in spe scheitern an ihrer eigenen Bank. Wechseln Sie das Kreditinstitut, wenn Sie den Eindruck haben, dass man Ihnen nicht kompetent weiterhilft! Tipp: Wenn Sie eine Firma gründen, empfehlen sich zwei Bankverbindungen!

Existenzgründungsdarlehen – Information ist das A und O

Für Existenzgründer gibt es eine Menge an Informationen im Internet: Besuchen Sie Existenzgründerforen und entsprechende Websites! Konsultieren Sie auch die entsprechende Fachliteratur, um sich schlau zu machen. Wer ein Existenzgründungsdarlehen beantragt, sollte von seiner Geschäftsidee überzeugt sein und sich so perfekt wie möglich präsentieren. Packen Sie es an: Das Land braucht Unternehmer wie Sie!