Um eine EU Domain anmelden zu können, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. So sollte
Die Registrierung einer EU Domain muss hier über berechtigte Registrierungsstellen erfolgen. Eine Aufstellung der hierzu berechtigten Registrierungsstellen finden Sie im Internet.
Wenn Sie eine EU Domain registrieren lassen möchten, müssen Sie zuerst einmal feststellen, welches Registrierungsverfahren für Sie zutreffend ist. Unterschieden wird hier zwischen dem Sunrise-Verfahren sowie dem Landrush-Verfahren. Melden Sie anschließend Ihre Wunsch EU Domain bei der von Ihnen ausgewählten Registrierungsstelle an, welche dann die Ihre Angaben an die zuständige Stelle in Belgien weiterleitet. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung Ihrer EU Domain angenommen wurde, erhalten Sie von dort ein Bestätigungs-Mail.
Grundsätzlich gilt aber auch hier: Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag.
Beim Sunrise-Verfahren haben Sie seit dem 7. Dezember 2005 die Möglichkeit, die Eintragung Ihrer EU Domain zu beantragen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur folgenden Gruppen zur Verfügung:
Um die Registrierung der EU Domain beantragen zu können, müssen Sie hier belegen können, dass Sie zu einer der obigen Gruppen gehören, was bei Unternehmen nicht so schwer ist. In den Gruppenbereichen der Werktitel bzw. der Nachnamen sind aussagekräftige Unterlagen bzw. die Vorlage eidesstattlicher Versicherungen notwendig. Bei der Vorlage der notwendigen Unterlagen sind des Weiteren auch strenge Richtlinien einzuhalten. So müssen diese:
Das Landrush-Verfahren findet für alle "Otto-Normal-Verbraucher" als Registrierungsverfahren einer EU Domain Anwendung. Dieses Verfahren ist erheblich einfacher als das Sunrise-Verfahren, da es in etwa dem der sonstigen Domain Registrierungsverfahren gleicht. Die ersten Anträge für die Registrierung der EU Domain werden hier ab dem 07. April 2006 von der zuständigen Stelle in Belgien entgegen genommen.