Prinzipiell gelten die nordischen sowie die südeuropäischen EU-Länder als günstige Quellen für EU Reimporte von Neuwagen. Etwas Vorsicht sollte man bei den neuen Beitrittsländern walten lassen, da hier die Regeln noch nicht völlig harmonsiert sind.
In der EU gilt eine 2-jährige Herstellergarantie. Mängel am Fahrzeug müssen damit europaweit und unabhängig vom Kaufland behoben werden. Mängel die der Verkäufer zu vertreten hat (z.B. im Beschädigungen im Rahmen der Auslieferung) falle nicht darunter. Generell aber gibt es zwischen einem in Deutschland gekauften Auto und einem EU Reimport nahezu keinen Unterschied hinsichtlich der Garantie
In einigen Fällen kommt der Preisunterschied beim EU Reimport durch eine andere Grundausstattung der Neuwagen im Ausland zustande. Prüfen Sie also gründlich ob alles enthalten ist was sie benötigen bzw. in einem vergleichbaren deutschen Neuwagen Serie ist. In einzelnen Fällen unterscheiden sich auch die Motorleistungen aufgrund nationaler Anforderungen und Gesetze. Die Unterschiede sind aber in der Regel minimal und sie bekommen in jedem Fall ein Auto gleicher Qualität wie in Deutschland .
Wichtig ist, dass der Neuwagen eine in Deutschland für die Versicherung wichtige Wegfahrsperre besitzt. Sollte sie nachgerüstet werden, sollten Sie den Typ von Ihrem Versicherer auf Zulässigkeit bestätigen lassen.
Die Einstufung bzgl. Abgasstandards kann nach EU Ländern unterschiedlich sein. Letzlich zählen die Angaben des Herstellers und sie können die Einstufung in Deutschland dann ggfs. umtragen lassen. Manche Hersteller sind da allerdings wenig kooperativ so dass man sich die Umstufung nach Möglichkeit vom Verkäufer garantieren lassen sollte.
In diesem Fall kaufen Sie den Neuwagen bei einem Händler im Ausland den man. z.B. über Anzeigen oder im Internet finden kann. Das kann relativ problemlos sein, erfordert aber, dass man der Landessprache grob mächtig ist bzw. eine Hilfe dazu hat und sich zuvor über die rechtlichen Aspekte des jeweiligen Landes informiert.
In diesem Fall kaufen Sie den Neuwagen bei einem Händler in Deutschland. Dabei ist zu unterscheiden ob er in eigenem Namen verkauft und damit Garantie- und Rechtsbestimmungen wie bei jedem anderen deutschen Autokauf auch anfallen. Oder ob er im Namen eines ausländischen Verkäufers auftritt (was durchaus üblich und rechtens ist). Dann kommen faktisch die selben Rechtsumstände wie beim Eigeniport zustanden und Sie sollten sich bzgl. des betroffenen Landes schlau machen.