Immer mehr Ehen werden geschieden. Auf schätzungsweise 100 Ehen eines durchschnittlichen Heiratsjahrgangs entfallen rund 46 Scheidungen und 18.961 Minderjährige, die dadurch zu Scheidungswaisen wurden. Rund 90% der Scheidungen erfolgen einvernehmlich. Scheidung und Trennung gehört immer mehr zu unseren Lebensalltag. Es sollte aber immer bedacht werden, dass diese endgültige Entscheidung für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis ist.
Die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Die Ehe kann nur durch den Tod oder durch die Scheidung beendet werden. Die Scheidung muss durch ein richterliches Urteil festgestellt werden. Die Grundlage jeder Ehescheidung ist eine gescheiterte Beziehung zweier Menschen. Nach dem Deutschen Recht kann in den überwiegenden Fällen erst eine Ehe nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Die Ehe wird geschieden, wenn sie "zerrüttet" ist. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig - dann braucht die Zerrüttung nicht mehr geprüft zu werden. Sollten sich die Eheleute aber nicht über die Scheidung und dessen Folgen einig sein - dann müssen diese Fragen vom Gericht geklärt werden. Die eigentliche Schuldfrage wird heute nicht mehr geklärt, da niemand mehr "schuldig" oder "unschuldig" geschieden wird.
Zuerst muss geklärt werden, nach welchem Recht geschieden wird. Sind beide Ehepartner Deutsche, so gilt allein das Deutsche Recht. Ist nur einer der Ehepartner Deutsch, richtet sich die Ehescheidung nach Deutschen Recht, wenn sie in Deutschland stattfindet. Sollten beide Ehepartner Ausländer sein gilt das Heimatrecht ihrer Staatsangehörigkeit. Nur bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Ehepartner, die gemeinsam in Deutschland leben, richtet sich die Scheidung nach dem Deutschen Recht. Eine gescheiterte Ehe kann geschieden werden, wobei in der Regel die Voraussetzung einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr gilt. Hierbei wird eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung mitgerechnet. Die Ehe ist geschieden, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, das die Eheleute sie wieder herstellen. Diese Voraussetzungen müssen im Scheidungsprozess vorgetragen und evtl. sogar bewiesen werden.
Man unterscheidet insgesamt vier verschiedene Formen der Scheidung:
Die Scheidung nach weniger als einem Jahr:
Bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kann nur eine Ehe geschieden werden, wenn die Fortsetzung für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Voraussetzung liegt vor, wenn eine Weiterführung der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar währe, z.B. bei Misshandlung, die Ehefrau ist von einem anderen Mann schwanger, der andere Ehepartner ist Alkoholiker oder bei sexuellen und psychischen Demütigungen durch den anderen Ehepartner.
Die einverständliche Scheidung nach einem Jahr der Trennung:
Neben dem Trennungsjahr ist eine weitere Voraussetzung für eine einverständliche Trennung das beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und sich einig sind in den Punkten des Unterhalts für den Partner, der Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat sowie im Fall von gemeinsamen Kindern über das Sorgerecht, Umgangsrecht und den Kindesunterhalt.
Die nicht einverständliche Scheidung bei einer Trennungszeit von weniger als drei Jahren:
Leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, und ist der andere Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden, so muss das Scheitern der Ehe vor Gericht bewiesen werden. Streitet der andere Ehegatte die angegebenen Scheidungsgründe ab, so können sogar Zeugen vernommen werden.
Die Scheidung nach mehr als 3 Trennungsjahren:
Hier gilt die Ehe als eindeutig zerrüttet. Und wird auch dann geschieden, wenn der andere Ehepartner der Scheidung wiederspricht.
Zuständig für Scheidungen ist das Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnort des Ehepartners, bei dem minderjährige Kinder aus der Ehe leben, anderenfalls das des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner. Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen. Dazu muss er einen Anwalt beauftragen, der auch den Antragsteller beim Scheidungsverfahren begleitet. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht finden sich im Telefonbuch oder im Internet über Anwaltssuchdienste. Ein Rechtsanwalt kann immer nur einen Ehepartner vor Gericht vertreten, niemals beide. Eine Ehe kann nur mit einem Anwalt geschieden werden, wenn sich die Parteien in allen Punkten einig sind. Dann kann der "Antragsgegner", also der Ehepartner, der nicht selbst den Scheidungsantrag stellt, auch ohne Rechtsbeistand vor Gericht erscheinen. Die Kosten richten sich auch hier nach dem "Streitwert", d.h. einem vom Gericht festzusetzenden "Wert" des Verfahrens. Der wiederum richtet sich nach dem Monatseinkommen der Eheleute, ihren Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, ihrem Vermögen und ihren Schulden. Hinzu kommt für den Versorgungsausgleich der Jahresbetrag der zu übertragenden Rentenansprüche.
Die Beauftragung des Rechtsanwalts kann auch online erfolgen. Dieser kann nach Übermittlung der erforderlichen Daten, auftragsgemäß denn Scheidungsauftrag stellen. Eine oline-Scheidung kann Zeit und Geld sparen. Voraussetzung ist aber auch in diesen Fall, das beide Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und sich über alle wesentlichen Fragen die aus einer endgültigen Trennung entstehen einig sind.