EDV-Sachverständiger

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema EDV-Sachverständiger.


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anonymous: Ich muss AH-a in fast allen Punkten recht geben. Die DESAG ist genau das, was dort beschrieben wurde. EDV-Sachverständiger hört sich erst mal gut an, weshalb ich hellhörig wurde. Eine Prüfung meiner Qualifikation fand aber praktisch nicht statt. Ich sagte, dass ich Informatiker bin und das seit ein paar Jahren mache und damit war das Thema erledigt. Die Prüfung ist lächerlich - nicht nur weil der Dozent nach ein paar Minuten den Prüfungsraum verlassen hat und die Lösungen daraufhin quasi in Gruppenarbeit erarbeitet wurden, sondern weil auch die Fragen oft ziemlich sinnfrei waren und eher einem Lotteriespiel ähnelten. Aus meiner Sicht ist die Auszeichnung geprüfter und verbandsanerkannter Sachverständiger der DESAG oder des BSG nicht mehr wert als die Bezeichnung freier Sachverständiger – wobei wichtig zu betonen ist, dass sowohl freie als auch verbandsanerkannte Sachverständige durchaus gute Sachverständige sein können. Aber wie gesagt, die „Auszeichnung“ der DESAG ist alles andere als ein Qualitätsmerkmal. Allerdings habe ich auch ein Problem mit dem öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen. Es gibt praktisch keinen freien Zugang zur öffentlichen Bestellung. So wie die DESAG praktisch jeden die "Ausbildung" machen lässt, der einen Computer einschalten kann, so entscheidet bei der IHK mehr oder weniger die Willkür, wer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden darf. Es gibt zwar Richtlinien, aber nur weil man alle Anforderungen erfüllt heißt das nicht, dass man auch EDV-Sachverständiger werden kann. Dies ist wohl mit Grund, warum nach EU-Richtlinie die öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen abgeschafft werden sollen. Wer sich für das Sachverständigenwesen berufen fühlt und die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringt, soll das machen. Die Verbandszugehörigkeit und irgendwelche Stempel sind dafür nicht wichtig. Manche Tür bleibt einem verschlossen, wenn man nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist (gerade am Anfang), aber wie überall im Leben entscheidet im Laufe der Zeit die Qualität und nicht irgendwelche Titel oder Stempelformen über Erfolg und Misserfolg.
AH-a: DESAG, modal, BSG e.V. ist das Dreigestirn der Selbstzertifizierung auf Kosten der Teilnehmer. Ziel scheint mir das Geldverdienen mit den Kurse der modal und der Rest ist das schmückende Hirschgeweih (Becker lässt grüßen). Ein bißchen Lametta alla GeSuMa, natürlich für Geld und fertig ist der Sachverständige in einem Wochenendkurs, auch wenn er noch mit knappen 20 in der Ausbildung steckt. Erfahrung? Nicht notwendig – eher störend. Sonst würde man das Selbstmarketing und die Werbeblöcke der Kurse zu leicht erkennen. Bei den agierenden Personen würde ich mal darauf achten, wer hier doziert, prüft, abnimmt und zeritifiziert und schließlich kassiert. Stundenlange Prüfungen? Ich habe es als Selbstgesprächskreise erlebt. Wie hoch ist denn die Durchfallquote? Achso - es gibt auch noch andere Konstrukte, die es in ähnlicher Weise versuchen. Alles legal, aber auch irgendwie egal. Hier wird der Gewinn auf Kosten der vielen Freigesetzten und Suchenden gemacht. Gruß von einem der es selbst erleben durfte.
Jörg Meyer - http://www.informationstechnik-svbuero.de: Wo in der Sachverständigenordnung steht geschrieben, das nur der öffentlich bestellte Sachverständige der richtige ist? Ganz genau. Nirgendswo. Die Ausbildungsrahmenpläne der "geprüften und anerkannten Sachverständigen" sind fast identisch mit denen der öffentlich bestellten. Nur das die öffentlich bestellten lediglich sagen müssen "ich hab mir das Wissen angeeignet" - DESAG und andere Organisationen führen Prüfungen durch die bis zu 4h dauern. Danach darf man erst "Mitglied" werden. Wer das nicht schafft, der kann in einem Jahr wiederkommen. Ich denke, es kommt nicht darauf an, wer wie bestellt ist, sondern was die Aufgabenstellung ist. Das die "öffentlich bestellten" (genau genommen müsste das eigentlich 'IHK oder HWK oder sonstiger Verband anerkannter Sachverständiger' heissen) ihren 'Titel' schützen möchten ok, doch das wollen die anderen auch. Sachverständige allerdings die sich nach der Lektüre von 2-3 Büchern aus einem beliebigen Verlag einfach "freier Sachverständiger" nennen - bei denen wäre ich als Kunde vorsichtig. Es gibt halt Rahmenbedingungen die man kennen muss bevor man als Sachverständiger auf Gerichte und vor allem Kunden losgelassen wird. Ein Sachverständiger, der einfach nur 'Gegner' vernichten will, der ist überflüssig und wer Sachverständiger wird oder als solches tätig ist nur um mit aufgepusteter Brust durchs Land zieht als "Weissheit mit Löffel gefressener" und nun Dinge die über Jahre korrekt waren und sind dank der Lektüre der Computer Bild als technisch veraltet oder gar falsch darstellt - der sollte sich überlegen ob es der richtige "Beruf" ist. Zusammengefasst: Es gibt sehr viele, sehr gute geprüfte und anerkannte Sachverständige, ebenso gibt es sehr angagierte und sehr gute öffentlich bestellte Sachverständige. Ich für meinen Teil arbeite an der öffentlichen Bestellung parallel zur "geprüften und anerkannten Sachverständigen"-tätigkeit. Denn wie bitte will der öffentlich bestellte Erfahrungen nachweisen, wenn er zuvor kein "geprüfter und anerkannter" war... denn 5 Gutachten muss man vorlegen - wie macht das ein öffentlich bestellter, wenn er schon als solches auf die Welt gekommen ist...? Gruss aus dem verschneiten Münsterland, Jörg Meyer, gepr. und anerkannter EDV Sachverständiger http://www.informationstechnik-svbuero.de
Ulf Wachtel: Es klingt ja so, als ob nur Leute mit Stempeln (ob eckig oder rund) unabhängig und fachlich kompetent sein könnten. Ein Stempel allein sorgt nicht für Sachverstand. Ich habe als "Freier SV" Gutachten mit einem Streitwert von 250.000 € erstellt und hatte bisher noch keine Anerkennungsprobleme - auch nicht beim OLG.
Bernhnard Gramberg: Hallo Herr Scholz, nicht rund oder eckig ist die Frage, sondern ist der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
Klaus-Peter Scholz: Lieber Herr Gramberg, ein runder Stempel weist noch keinen kompetenten EDV-Sachverständigen aus. Auch sollten Sie Ihren Kunden zutrauen zwischen rund und eckig zu unterscheiden. Gruß aus Essen
Bernhard Gramberg: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden sie bei der IHK http://www.ihk.de dort unter der Rubrik Fairplay. Bestellungsvoraussetzungen finden Sie unter http://www.ifs-forum.de
Bernhard Gramberg: Bei der Auswahl ist es wichtig, auf einen Sachverständigen zu achten, der "öffentlich bestellt und vereidigt" ist. Es gibt viele Vereine und Firmen, die durch "verbandsanerkannt" versuchen, den Verbraucher zu täuschen. Nur ein "öffentlich bestellter und vereidigter" Sachverständiger darf einen Rundstempel führen. Ovale oder achteckicke Stempel sind nicht rund, auch wenn Sie den Anschein erwecken. Öffentlich bestellte Sachverständige findet man insbesondere bei der IHK. (www.ihk.de), viele EDV-Sachverständige sind unter www.sv-edv.de zu finden. Gruß aus Berlin http://www.sv-berlin.de

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EDV-Sachverständiger – Grundsätzliches

Im Allgemeinen definiert man EDV-Sachverständiger als einen Experten auf eben dem Gebiet der EDV. Vornehmlich bezeichnet man jedoch mit diesem Begriff einen EDV-Sachverständigen für Gutachten oder Berater von Gerichten und anderen Entscheidungsgremien. Dabei nimmt ein EDV-Sachverständiger in seiner Aufgabe als Experte nur beratende Tätigkeit ein und nimmt keinen aktiven Einfluss auf die Entscheidung der Gremien. EDV-Sachverständige werden sowohl von Gerichten und Behörden als auch von Unternehmen und Privatleuten benötigt. Sie werden im Falle von Streitigkeiten, Schäden und Mängeln beauftragt, diese zu begutachten. Ebenso werden EDV-Sachverständige bei Fragen zur Wertermittlung, der Beratung und Begleitung von Projekten und dem Datenschutz hinzugezogen. Zusätzlich sind sie als Schiedsgutachter tätig.

EDV-Sachverständiger – Tätigkeitsbereiche

Ein EDV-Sachverständiger arbeitet vor allem in folgenden Bereichen:

  • Projektberatung, Projektkonzeption, Projektüberwachung und Projektabnahme
  • Datensicherung, Datensicherheit, Datenschutz, Bewertung, Wertermittlungen
  • Sachverständigengutachten für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen
  • Schlichtung und Mediation

EDV-Sachverständiger – EDV-Betrug

Besonders schwierige und anspruchsvolle Tätigkeiten kommen auf einen EDV-Sachverständigen zu, wenn er im Umfeld von EDV-Betrug ermittelt, muss er hierbei neben den hohen technischen und fachlichen Anforderungen auch die strikten Regeln für die Gewinnung und Aufbereitung von EDV-Beweismitteln befolgen. Ein EDV-Sachverständiger kann dabei zu zwei verschiedenen Kategorien des EDV-Betruges gerufen werden: Einmal handelt es sich bei EDV-Betrug um ein Verhalten, das eine Manipulation von Computern und Computerdaten beinhaltet (Diebstahl von Informationen, Softwarediebstahl, Manipulation von Konten und Banksystemen). Aber auch bei der Ermittlung einer „traditionellen“ Straftat wie Mord und Einbruch kann ein EDV-Sachverständiger hinzugezogen werden, geben doch häufig Pläne, Adresslisten oder falsche Dokumente auf Computern Aufschluss über Motive und Vorgehensweise der Täter.

EDV-Sachverständiger – Voraussetzungen

Ganz allgemein gesehen sind fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der EDV Voraussetzungen für die Tätigkeit als EDV-Sachverständiger. Somit gehören Informatiker, Fachleute aus der Datenverarbeitung, Programmierer, EDV-Ingenieure und Kommunikationselektroniker zum potentiellen Kreis der EDV-Sachverständigen. Steht aber die Aufgabe eines EDV-Sachverständigen vor Gericht zur Disposition müssen neben fachlicher Kompetenz weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Das Bundesverfassungsgericht definiert die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen als Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die gegenüber sonstigen Sachverständigen ein herausgehobenes öffentliches Vertrauen in die besondere Sachkunde und Unparteilichkeit sowie besondere Glaubwürdigkeit und Integrität dokumentiert. Verständlicherweise geht demnach der Bestellung zum öffentlich bestellten EDV-Sachverständigen ein ausgesprochen aufwendiges offizielles Nachweisverfahren und im Rahmen vor einer Prüfungskommission voran. Neben seiner Sachkenntnis muss der EDV-Sachverständige hierbei seine Objektivität und persönliche Integrität einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachweisen. Einmal zum EDV-Sachverständigen bestellt, wird dieser durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.