Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern: denkmalgeschützte Immobilien sollen als Kulturgüter dauerhaft gesichert und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz. Das Objekt muss die Voraussetzungen eines so genannten Baudenkmals erfüllen und erhält ab diesem Zeitpunkt die Einordnung als erhaltungswürdiges Denkmal.
Wohnungen in einer denkmalgeschützten Immobilie sind oft besonderes schön und repräsentativ. Und Kauf und Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie bieten auch steuerlich interessante Vorteile.
Wer mit dem Gedanken der Anschaffung und der Renovierung einer denkmalgeschützten Immobilie spielt, sollte aber berücksichtigen, dass die Sanierung in hoher Qualität meistens mit sehr viel Arbeit und erheblichen, oftmals vorher schwer einzuschätzenden Kosten verbunden ist. Die Sanierungskosten machen bei denkmalgeschützten Immobilien durchschnittlich 70 - 80 % der Anschaffungskosten aus. Viele der notwendigen Baumaßnahmen lassen sich nur mit dem Wissen und Können von Experten auf diesem Gebiet durchführen, wie Stukkateuren oder besonders erfahrenen Schreinern.
Bei der Renovierung einer denkmalgeschützten Immobilie bedürfen alle Baumaßnahmen einer Genehmigung durch das Amt für Denkmalschutz, das auch während der gesamten Sanierungsdauer sämtliche Arbeiten überwacht. Zweck dieser Überwachung und Abstimmung ist es, die denkmalgeschützten Immobilie wieder in den ursprünglichen, historisch belegten Zustand zu versetzen. So dürfen beispielsweise Türen, die ehemals aus Holz gefertigt waren, nicht durch Türen aus einem anderen Material ersetzt werden.
Häufig stehen bei einer denkmalgeschützten Immobilie die Fassade, das Treppenhaus und die Wohnungstüren unter Denkmalschutz und müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild entsprechend wieder hergestellt werden. Dabei kann die Sanierung sehr aufwendig werden, z.B. bei starker Beschädigung von Stuckelementen der Fassade oder der Erneuerungsbedürftigkeit massiver Holztreppen.
In Bereichen, die keiner Kontrolle des Amtes unterliegen, dürfen Neubaumaßnahmen durchgeführt werden, wie z. B. neue Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen oder Wärmedämmung.
Denkmalgeschützte Immobilien sind steuerlich interessant; besonders Anleger profitieren beim Kauf von denkmalgeschützten Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber hohen Modernisierungskosten.
Nachdem eine denkmalgeschützte Immobilie die Einstufung als Denkmal erhalten hat, müssen alle Kosten, die in Zusammenhang mit seiner Wiederherstellung stehen, und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden.