Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit im Schadensfall ein Schadensersatz für Verkehrsopfer, selbst wenn der Schädiger mittellos ist, garantiert ist. Wer ohne Versicherungsschutz fährt macht sich Strafbar. Eine Deckungskarte gilt als vorläufiger Versicherungsschutz. Dieser beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsvertrages oder mit Ablehnung des Antrages. Eine Deckungskarte benötigen Sie:
Deckungskarte - Wo Anfordern? Die Deckungskarte bekommen Sie bei Ihrer Versicherungsagentur, viele Versicherer bieten heute eine Internetseite an, auf der Sie eine Deckungskarte gleich online herunterladen und ausdrucken können. Gleichzeitig stellen Sie auch einen Tarifrechner bereit. Nachdem Sie in einem Onlineformular Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Fahrzeuges eingegeben haben wird der künftige Beitrag berechnet. Tarifrechner finden Sie im Internet auch Agentur unabhängig, dass hat den Vorteil mehrere Versicherer vergleichen zu können.
Deckungskarte - Die Deckung
Eine Deckungskarte ist ein vorläufiger Versicherungsschutz, dieser beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des tatsächlichen Versicherungsschutzes. Der Kfz-Versicherungsschutz beinhaltet lediglich eine Haftpflichtversicherung, wird ein Fahrzeugvollkasko gewünscht, muss dies gesondert vom Versicherer abgesegnet werden. In der Kfz-Pflichtversicherungs-Verordnung (§ 9 KfzPflVV) ist genauestens geregelt welche Leistungen die Deckungskarten beinhalten.
Die Deckungskarte gilt als Haftpflichtversicherung, diese ist vom Gesetz für jedes Fahrzeug vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie durch einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Ebenfalls deckt eine Haftpflicht die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche ab. Ob Ihre Deckungskarte eine Teil,- oder Vollkasko beinhaltet, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Versicherer vorher abklären
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