Für die Brustvergrößerung werden Implantate mit unterschiedlichen Füllungen (Silikongel, Kochsalzlösung, Hydrogel oder Sojaöl) eingesetzt. Die Hülle eines Implantats besteht aus Silikon. Das Gewicht der Implantate ist von der Größe der Brust nach der Brustvergrößerung abhängig.
Die Implantate müssen nach zehn bis 15 Jahren entfernt oder ersetzt werden.
Die gängigste Implantatfüllung ist das Silikongel. Dieses Implantat fühlt sich am natürlichsten an. Es macht die Brust jedoch etwas fester. Silikonimplantate sind sehr elastisch und lange haltbar.
Implantate mit einer Füllung aus Kochsalzlösung fühlen sich nicht so natürlich wie Silikonimplantate an. Die Kochsalzlösung kann verdunsten. Das bedeutet, dass das Implantat kleiner wird und es zu Falten an der Brust kommen kann.
Bei einer Brustvergrößerung liegen die typischen Risiken einer Operation vor.
Nach der Brustvergrößerung können sich Narben bilden oder Risse in den Implantaten entstehen, Das Silikongel kann austreten und zu Infektionen und schmerzhaften Verkapselungen im umliegenden Gewebe führen. Das Implantat kann sich verschieben und Kalzium kann sich ablagern. Die Verschiebung des Implantats führt zu einer erneuten Operation, um das Implantat zu richten. Diese Folgeerscheinungen verzögern die Heilung.
Nach der Brustvergrößerung ist eine spezielle Art der Krebsvorsorgeuntersuchung notwendig, da bei der Mammographie (Röntgen der Brust) die Sicht auf das Brustgewebe durch die Implantate verhindert wird.
Die Brustvergrößerung selbst ist eine kurzer Eingriff und dauert zirka ein bis zwei Stunden. Der anschließende Krankenhausaufenthalt nach einer Brustvergrößerung liegt bei ein bis drei Tagen. In den folgenden sechs Wochen muss die Patientin ständig einen Stütz-BH tragen. Das Ergebnis der Brustvergrößerung ist erst nach einigen Monaten richtig erkennbar.
Brustvergrößerungen werden von Schönheitschirurgen durchgeführt. Der Begriff des Schönheitschirurgen ist jedoch nicht geschützt. Beachten Sie daher , dass Ihr Arzt für eine solche Operation ausgebildet ist. Die genaue Bezeichnung für einen ausgebildeten Arzt lautet: „Facharzt/Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie“. Dieser Name ist geschützt und darf nur von entsprechend ausgebildeten Ärzten verwendet werden.
Brustvergrößerungen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn die Patientin auf Grund eines kleinen Busens unter seelischen Problemen, wie Depressionen leidet. Es muss nachweislich eine Verbesserung nach der Brustvergrößerung eintreten.
Die Kosten für eine Brustvergrößerung unterscheiden sich in den EU-Ländern erheblich. Beachten Sie bei der Arztwahl unbedingt auch die Kompetenzen und die jeweilige Ausbildung.
Eine kostengünstige Alternative zur Brustvergrößerung ist der Push-Up-BH. Weitere Alternativen können Injektionen mit Eigenfett, die Verwendung von Saugglocken oder Massagen der Brust sein. Jedoch gibt es für diese Anwendungen keine wissenschaftlich nachgewiesene Brustvergrößerung.