Die Limited ist das englische Gegenstück zur deutschen GmbH, also eine Unternehmensform mit begrenzter Haftung. Im Falle eines geschäftlichen Misserfolges Ihrer britischen Limited haften Sie alsonur mit Ihrer Firma, nicht aber mit Ihrem Privatvermögen.
Rechtsgrundlage für die britische Limited ( Ltd. ) ist die Niederlassungsfreiheit in der EU. Sie dürfen als EU Bürger eine Firma (nämlich die britische Limited) in England gründen und jede EU Firma (in diesem Fall Ihre Limited) darf in jedem EU -Land, also auch in Deutschland tätig sein.
Der wesentliche Vorteil der britischen Limited ( Ltd. ) sind die geringen Gründungskosten. Anstatt der für die GmbH anfallenden 25.000 € Haftungseinlage, reicht für die Limited ein einziges englisches Pfund. Dazu kommen die Einrichtungsgebühren für die Britische Limited ( Ltd. ) bei den englischen Registern und die Gebühren für einen Dienstleister der das handhabt. Ähnliche Gebühren würden allerdings für das Gründen einer GmbH auch anfallen. Hinzu kommen jährliche Gebühren für die Briefkasten-Adresse der Limited in England.
Damit ist die britische Limited ( Ltd. ) besonders interessant für Kleinbetriebe oder Gründer deren Geschäfstätigkeit ein höheres Haftungsrisiko mit sich bringt denen aber die Mittel für die Gründung einer GmbH fehlen.
Viele Banken machen Probleme bei der Kontoeröffnung durch eine britische Limited ( Ltd. ) und verlangen ggfs. private Bürgschaften wenn Kredite aufgenommen werden sollen (was bei der GmbH allerdings auch zunehmend der Fall ist). Hier heisst es ein wenig suchen nach einer Limited- freundlichen Bank.
Manchmal sind auch Geschäftspartner skeptisch wenn sie sich einer britischen Limited ( Ltd. ) gegenübersehen, die ganz offensichtlich ein Friseursalon in Deutschland ist. Das Problem sollte sich aber durch ein wenig Aufklärungsarbeit lösen lassen.
Der wirkliche Unterschied der britischen Limited ( Ltd.) zur GmbH ist, dass die jährlichen Bilanzen in english und natürlich in England vorgelegt werden müssen. Hier fallen in der Regel Gebühren für Übersetzung und besondere steuerliche Betreuung der Limited an, die man vorher klären oder vereinbaren sollte.
Wer nicht selbst laufend in England unterwegs ist und sich mit den englischen Gegebenheiten auskennt sollte einen Vermittler bei der Gründung der englischen Limited einsetzen. Dieser sollte einen auch in Zukunft bei den jährlichen Bilanzen zu fairen Konditionen betreuen können. Es macht also Sinn verschiedene Angebote gründlich zu vergleichen.