Unter "Brandschutz" werden vor allem Maßnahmen verstanden, die helfen Brände entweder ganz zu vermeiden oder diese bei der Ausbreitung zumindest zu hindern.
Der Brandschutz ist aber nicht nur innerhalb von öffentlichen Gebäuden, Industriehallen oder Unternehmen von großer Bedeutung, er gewinnt auch innerhalb Privathäusern oder bei Veranstaltungen im Freien immer mehr an Bedeutung. Selbst beim Straßenbau, hier besonders beim Tunnelbau, hat sich mangelndes Interesse hieran in den letzten Jahren dramatisch durch Großbrände mit vielen Toten und Verletzten bemerkbar gemacht, was zur Folge hatte, dass jetzt auch hier der Brandschutz oberste Priorität besitzt.
Der Brandschutz fängt bereits bei den beim Bau verwendeten Materialien an. Die Brandschutzverordnung sowie die DIN-Vorschriften 4102 und 18230 regeln diese sehr detailliert.
Baustoffe
Wichtig ist hier vor allem deren Brandverhalten, also wie schnell sich diese entzünden bzw. ob diese eher schwelen oder gleich lichterloh brennen. Diese werden in zwei Baustoffklassen unterteilt: die nichtbrennbaren Baustoffe der Klasse A sowie die brennbaren Baustoffe der Klasse B, welche sich wiederum in schwerentflammbare, normalentflammbare und leichtentflammbare Baustoffe aufsplittet.
Bauteile
Die einzelnen Bauteile wie die Decken, Stützen, Wände, Schächte, etc. werden wiederum nach ihrem Feuerwiderstand bewertet. Dieser reicht von einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (F 30) bis zu sehr resistenten Bauteilen mit einer Feuerwiderstandsdauer von bis zu 180 Minuten (F 180).
Brandwände
Brandwände verhindern die Ausbreitung von Feuerherden. Sie werden in Gebäuden so eingebaut, dass sich hier ein entstehendes Feuer nur über einen begrenzten Raum ausbreiten und somit nicht unkontrolliert im ganzen Gebäude fortsetzen kann.
Daher müssen diese aus Baustoffen der Klasse A, also aus nicht brennbaren Materialien gebaut sein. Diese müssen außerdem eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (F 90) aufweisen. Eine weitere Anforderung hieran ist, dass diese auch unter Stoßeinwirkungen standhalten. Das heißt, dass diese auch dann vollkommen standsicher sein müssen, wenn im angrenzenden Brandabschnitt alles so zerstört wurde, dass dort eventuell vorhandenen "normalen" Wände bereits eingestürzt sind. Zwar sollten Brandschutzwände keine Öffnungen enthalten, doch manchmal ist es unumgänglich, beispielsweise eine Tür einzubauen. Diese aber selbst muss dann ebenfalls feuerhemmend konstruiert sein.
Brandschutztür
Die Brandschutztür muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie die Brandschutzwand, in der sie in der Regel eingebaut wird. Sie sind aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Stahl, Aluminium oder Glas auf dem Markt zu finden.
Gerade in größeren Gebäuden oder bei Veranstaltungen ist es Pflicht, Fluchtwege für den Notfall zu schaffen. Die Rettungswege müssen durch Piktorgramme auch für die jeweilige Landessprache Unkundigen gekennzeichnet sein, damit diese im Ernstfall für jeden schnell aufzufinden sind.
Die baulichen Voraussetzungen für Fluchtwege sind sehr streng definiert. So dürfen sie beispielsweise nicht mit Teppichböden oder anderen brennbaren Belägen überzogen und auch nicht mit Handläufen versehen sein, die einen PVC-Überzug haben. Selbst die Farbe, mit der die Wände des Fluchtweges gestrichen sind, darf nicht zu rauchentwickelnden Farben hinzugerechnet werden. Kabel oder andere Versorgungsleitungen dürfen nur insoweit dort eingebracht werden, wie sie unbedingt notwendig sind, da sich auch hierüber ein Brand schnell ausbreiten kann.
Fluchtwege müssen nicht nur deutlich gekennzeichnet sein, sie müssen vor allem auch begehbar sein. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese - wenn auch nur kurzfristig - verstellt sind oder die dort meist befindlichen Brandschutztüren abgeschlossen wurden, um bei Veranstaltungen Zechprellern oder in Einkaufszentren Dieben keine Möglichkeit zu bieten, das Gebäude heimlich zu verlassen. Laut Gesetz ist das Vorhandensein von zwei verschiedenen Fluchtwegen unbedingte Pflicht. Sollte der offiziell bezeichnete Fluchtweg also versperrt sein, so sollten Sie nach der zweiten Alternative, dass kann unter Umständen auch ein Fenster oder ähnliches sein, suchen.
Brandmeldeanlagen, hier wohl besser bekannt als Rauchmelder - werden in Gebäuden an mehrere Punkten, im Idealfall in jedem Raum und verteilt auf den Gängen, installiert. Die dort befindliche Technik wertet ständig die von ihm empfangenen Daten wie Temperatur, Luftzusammensetzung, etc. aus. Im Falle eines Brandes oder bei einer Rauchentwicklung, auch wenn diese nicht von einem offenen Feuer her stammt, wird die Brandmeldeanlage aktiviert. Je nach Ausführung besteht eine Direktleitung zur nahe gelegenen Feuerwehrstation, die sofort eine Alarmmeldung erhält. Gleichzeitig kann im Gebäude selbst Alarm ausgelöst werden, um die darin befindlichen Personen zu warnen. Sprinkleranlagen, die hieran ebenfalls gekoppelt werden können, werden so gleichzeitig aktiviert, um den Brand zumindest einzudämmen.