Brandschutz

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Brandschutz.


Leserbericht schreiben

(Keine Anmeldung nötig - Name frei wählbar)

Sabine Walter: aus brandschutztechnischen Gründen sollen wir die 2 Türen von unserem Wohnhaus zur Tiefgarage nicht mehr verschließen. Es gibt jetzt jeweils eine Klinke, so daß ein jeder ohne Probleme von der Tiefgarage ins Wohnhaus kann. Umgedrehtgibt es aber vom Wohnhaus aus an der Tür nur einen Knauf: wir können die Türe zur Tiefgarage nur mit Schlüssel öffnen. Jetzt haben aber alle Sorge, daß Einbrecher durch die Tiefgarage in unere Keller einbrechen können oder gar durch den Flur in die Wohnungen einbrechen. Das Rolltor schliesst zwar automatisch nach 3 Minuten, aber die Angst bleibt. Wie können wir uns denn vor Einbrechnern sichern?
n:Leuz: Hallo zusammen. Wir möchten unsere Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verkaufen.Nachbarn möchten einen Durchgang von Ihrer Wohnung zu unseren machen.Ist keine tragende Wand.Wurde abgelehnt auf Grund neuer Brandschutzverordnung.Mit welchen Auflagen könnte der Durchbruch doch noch durchgeführt werden?Tipps?
Vereins Atelier, Notausgang?: Hallo, Meine Verein möchte im Erstgeschoss eine scheune eine Raum mit 160 m² Fläche anmieten. Benutzung als Vereins Atelier, Ausstellungs/klein Veranstaltungsraum mit eine besucherzahl von 50 bis 100 personen. Die Eingang befindet sich im Erdgeschoss eine Anbau Teil (mit Flachdach) es hat eine 1,00 m Breite Treppe. In den vorgsehenen Vereins Atelier, Ausstellungs/veranstaltungsraum gibt es eine 0,90 m Breite neu eingebaute Tür die nach innen aufgeht. Dadurch bekommt man Zutritt zu den Flachdach. Frage: Kommt diese Tür/Ausgang als mögliche Notausgang in Frage, wenn wir das Flachdach im Tür Bereich mit feuerfeste platten und eine Feuerleiter ausstatten? ca. 2,5 m hoch (1 Stockwerk) es tut mir leid über das rechtschreiben aber ich bin Engländer!
Volker Rügenberg: Hallo in die Runde, ich wohne in einer Eigentumswohnanlage mit 6 Parteien. Darf im Treppenhaus Teppichboden (Auslegware) verlegt werden ? Welche Brandschutzklasse muß er ggf. aufweisen oder welche Qualifizierung muß der Teppichboden haben ? Gruß aus NRW
Klaus Libuda: Hallo, Habe 2 Dinge, über die ich mehr erfahren möchte. Erstens. Wohne in einem 8-Parteien-Haus. Es geht um die Haustür. Darf diese über Nacht abgeschlossen werden? Im Brandfall kann dies sehr von Nachteil sein. Zweitens. Der Kellerraum in dem die Heizanlage steht, sowie der Kellerraum und Hausflur sind mit einer einfachen Stahltüre versehen.Sind das Brandschutztüren und müssen diese immer geschlossen werden ? Vielen Dank im vorraus. MfG KL
annie: Hallo - wer weiß, ob der Mieter oder der Vermieter einer Gewerbeeinheit für die besorgung bzw. Adequate Ausstattung und -Prüfung von feuerlöschern zuständig ist?
Steffi: Guten Tag! Wir haben heute einen netten brief von der hausverwaltung bekommen die uns darauf hin gewiesen haben das wir unsere schuhe nicht im flur vor der eingangs tür stellen dürfen wegen brand gefahr und der brandschutzverordnung .und sie haben uns gebeten unsere schuhe weg zu nehmen. können sie mir eine paar tipps geben wie ich sie auf bestimmte mängel im haus auf merksam machen kann z.b das treppen gerüst ist mit pvc bezogen was ja laut verordnung nicht gestattet ist. Die bemalten wände im flur und es sind keine fluchtwege gekennzeichnet. ich bitte doch um hilfe ??????? danke
Hauser Peter: Gibt es die Vorschrift, dass Wohnungstüren in Treppenhäuser selstschliessend sein müssen ? Wenn ja, wo finde ich dies . Danke im Voraus Pter Hauser
Andreas Schultz: In die EG-Decke einer Wohneinheit eines Zweifamilienhauses wurde eine deckengleicher Stahlträger eingebaut und unterseitig im Zuge der Verspachtelung der Stoßfugen (Filigrandeckenpl.) ca. 5 mm verspachtelt. Ist das brandschutztechnisch ausreichend oder muss der Stahlträger noch zusätzlich unterseitig verkleidet werden ?
Wilhelm Geraedts: Meine Steuerberaterin arbeitet allein in einem 190m² großen gemieteten Büro mit Teppichboden. Kürzlich wurde Sie im Rahmen einer Brandschutzbegehung von der Stadt und dem Hausmeister ufgefordert, im Büro Fluchtwegkennzeichnungen anzubringen. Dabei ist das Büro hell, übersichtlich und rundherum mit Fenstern versehen, über die man bis auf 2 Ausnahmen in´s Freie könnte. Außerdem liegt im ganzen Büro Teppichboden, was auf offiziellen Fluchtwegen gar nicht sein dürfte. Was ist also von der Aufforderung zu halten, dass sie dort auf ihre Kosten nachleuchtende Schilder anbringen soll ?
Michael Richter: Hallo! Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im Hinterhaus in der Dachwohnung da bei uns einem bei einem Brand keine Fluchtwege gibt und das Treppenhaus aus Holz besteht bat ich den Verwalter um die instalierung einer Feuertreppe an unserer Balkonanlage darauf hin wurde mir der Auszug angeboten gibt es dafür keine Richlinien. Danke im Vorraus
diana: hallo wir wohnen in ein mehrfamilienhaus und haben auch einen garten dazu gemietet.unser vermieter hat zwei große carports neben unseren garte ,wo er sehr viel holz lagert bzw. immer lkw weise holzstämme bekommt.wir haben angst wenn wir im sommer grillen das dann funkenflug das holz in brand setzt und das wohnhaus ist auch nicht sehr weit vom holz weg.bei den carports ist weder wasseranschluß noch ein feuerlöscher.muß der vermieter nicht dafür sorgen das da brandschutz ist.denn es ist soviel holz.das es gar nicht nur für privatzwecke sen kann.vielen dank
Heiko F.: Hallo! Ich mache eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit !!! Hier zu muss ich eine Abschlussarbeit schreiben zum Thema Brandschutz. Des weiterin brauche ich noch ein bisschen Informationsmaterial was mir vielleicht weiter helfen könnte !!! Vielleicht können sie mir ja da weiter helfen !!! Ich bin dankbar über jedes Informationsmaterial was ich bekommen kann !!! MFG Heiko F
Annett Beckert: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne als Mieterin in einem 16 Parteien Haus mit Eigentumswohnungen. Seit einiger Zeit ist hier ein Streit ausgebrochen zum Thema die Haustür ist zu verschließen. Die Situtation ist so: Zum Haus gibt es eine Eingangstür. Außerdem gibt es eine Tiefgarage mit eine elektrischen Rolltor, durch welches das Haus betreten oder verlassen werden kann. Es gibt keine Kennzeichnung von Flucht- oder Rettungswegen. Nun steht in der HAusordnung, dass die Eingangstür Nachts verschlossen werden muss. Einige Parteien im Haus sind jedoch der Meinung, dass diese Tür, auch ohne Kennzeichnung ein Rettungsweg ist und daher nicht verschlossen werden darf. Meine Frage ist nun, wie verhält es sich in diesem Fall? Gibt es irgenwelche Verorndung o.ä. die das Klären? Ist die Hausordnung hier bindend? Bitte helfen Sie mir in diese Sache, da bereits mit Klage gedroht wird!!! Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus. MfG Annett Beckert
Günter Pitz: Bitte Unterlagen"Brandschutz im Treppenhaus eines 3-Geschossiges Wohnhauses für 12 Familien. Wann muß Feuermelder geprüft werden. (8-05 geprüft)???? Im Vorraus herzlichen Dank Günter Pitz, Rathausplatz 3, 41564 Kaarst-Büttgen
Naomi Haffner: Hallo, ich soll mich über die rechtliche Situation zum Thema Brandschutz zwischen Mietern und Eigentümern von Gewerblich genutzten Objekten erkundigen. Mich interressiert besonders wer für die Ausstattung von Feuerlöschern etc. zahlen muss? Wer muss wen über die Flucht-und Rettungswege informieren?Oder müssen wir für alles sorge tragen? Was sind dem Mieter seine Verpflichtungen und die des Eigentümers? Vielen Dank im vorraqus.Mit freundlichen Grüßen N. Haffner
Thomas Dirr: Hallo Herr Baumann, die von Ihnen dargestellte Situation ist Verboten. Abhilfe kann hier evtl. eine Fluchttürsteuerung schaffen. www.effeff.de mfg T.Dirr
Joachim Baumann: sehr geehrte damen und herren, von unserer tiefgarage aus gehen 2 türen ins wohnhaus... auf der ersten türe ist ein schild für fluchtweg abgebracht, diese türe ist auch immer offen und nicht abschließbar... danach kommt ein kleiner flur, ca 5 m lang, ohne fenster, danach kommt eine weitere türe, die ins treppenhaus führt. diese zweite türe ist immer abgeschlossen...ist dies den brandschutzrichtlinien gemäß richtig? falls es brennt, komme ich in den kleinen flur, aber dann nicht weiter... da es hier unter den nachbarn verschiedene meinungen darüber gibt, ob nun diese türe auch offen sein muß, bitte ich sie um eine antwort.. ich danke ihnen im voraus, mit freundlichen Grüßen
Christian Schubach: Ich befinde mich beim Ausbau einer Einliegerwohnung in meinem ca 100 Jahre alten Haus. Da diese Wohnung dann irgentwann auch vermietet werden soll, stellt sich mir die Frage ob ich brandschutztechnisch beim Ausbau irgentetwas zu beachten habe (z.B.möchte ich die Decken verschiedener Räume mit Naturholz verkleiden)? Und kann nichtbeachtung eventueller Vorschriften zum Verlust des Versicherungsschutzes führen ? Ich danke im voraus für ihre Antwort. Gruß Christian
Brigitte Gommel: Guten Tag, ich habe ein Haus von ca. 1900 gekauft. Im Gewölbekeller wurde laut Unterlagen im Jahr 1978 eine Ölheizungsanlage installiert. Der Tankraum ist ein Durchgangsraum, welcher zum "Brenner-Raum" führt. Dieser hat zwei ständig offene Fensterluken und zusätzlich ein immer offenes Belüftungsrohr nach draussen. Die Türen im gesamten Keller sind jedoch alles die alten Holztüren, zumal sie extrem klein und niedrig sind. Meine Frage jetzt: gibt es eine Vorschrift bezüglich der Türen? Bin ich zur Nachrüstung von Brandschutztüren verpflichtet? Für Ihre Rückantwort im voraus besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Gommel
Karin Malwitz: Ich wohne in einem Altbau untern Dach, im fünften Stock, nur nach hinten raus. Im Falle eines Brandes kann ich nicht gerettet werden, da die Feuerwehr mit ihren Wagen nicht in die Hinterhöfe fahren kann. Meine Vermieterin möchte nun zwei Wohnungen zusammenlegen, so dass zwei Ausgänge in verschiedenen Treppenhäusern besteht. Dafür möchte Sie dreimal so viel Miete. Ist sie nun verplichtet den Durchbruch zu machen? Oder muss Sie auf dem Dach eine Art Balkon bauen oder muss ich auf eigene Gefahr hier wohnen bleiben??? Ich bitte um schnelle Zusendung einer Antwort oder eines Manifestes. Mir freundlichen Grüssen
Claudia Schieder: Meine Nachbarn haben ihren Roller/Mofa in den Keller gestellt, ist es wirklich OK ein mit Benzin betriebenes Fahrzeug in einen Mehrfamilien Hauskeller zu stellen? Wenn nicht erbitte ich einen §. Danke, C.Schieder
Rebecca Hennes: Hallo! Ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin und möchte in der Schule ein Referat zum Thema "Brandschutz im Kindergarten" halten. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen und mir die wichtigsten Tipps, Regeln und Aspekte zum Brandschutz schicken würden. Damit wäre mir sehr geholfen. Im vorraus vielen, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Rebecca Hennes

Leserbericht schreiben


(erscheint beim Beitrag - frei wählbar)









Brandschutz - Begriffsdefinition

Unter "Brandschutz" werden vor allem Maßnahmen verstanden, die helfen Brände entweder ganz zu vermeiden oder diese bei der Ausbreitung zumindest zu hindern.
Der Brandschutz ist aber nicht nur innerhalb von öffentlichen Gebäuden, Industriehallen oder Unternehmen von großer Bedeutung, er gewinnt auch innerhalb Privathäusern oder bei Veranstaltungen im Freien immer mehr an Bedeutung. Selbst beim Straßenbau, hier besonders beim Tunnelbau, hat sich mangelndes Interesse hieran in den letzten Jahren dramatisch durch Großbrände mit vielen Toten und Verletzten bemerkbar gemacht, was zur Folge hatte, dass jetzt auch hier der Brandschutz oberste Priorität besitzt.

Brandschutz - in Objekten

Der Brandschutz fängt bereits bei den beim Bau verwendeten Materialien an. Die Brandschutzverordnung sowie die DIN-Vorschriften 4102 und 18230 regeln diese sehr detailliert.

Baustoffe
Wichtig ist hier vor allem deren Brandverhalten, also wie schnell sich diese entzünden bzw. ob diese eher schwelen oder gleich lichterloh brennen. Diese werden in zwei Baustoffklassen unterteilt: die nichtbrennbaren Baustoffe der Klasse A sowie die brennbaren Baustoffe der Klasse B, welche sich wiederum in schwerentflammbare, normalentflammbare und leichtentflammbare Baustoffe aufsplittet.

Bauteile
Die einzelnen Bauteile wie die Decken, Stützen, Wände, Schächte, etc. werden wiederum nach ihrem Feuerwiderstand bewertet. Dieser reicht von einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (F 30) bis zu sehr resistenten Bauteilen mit einer Feuerwiderstandsdauer von bis zu 180 Minuten (F 180).

Brandwände
Brandwände verhindern die Ausbreitung von Feuerherden. Sie werden in Gebäuden so eingebaut, dass sich hier ein entstehendes Feuer nur über einen begrenzten Raum ausbreiten und somit nicht unkontrolliert im ganzen Gebäude fortsetzen kann.
Daher müssen diese aus Baustoffen der Klasse A, also aus nicht brennbaren Materialien gebaut sein. Diese müssen außerdem eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (F 90) aufweisen. Eine weitere Anforderung hieran ist, dass diese auch unter Stoßeinwirkungen standhalten. Das heißt, dass diese auch dann vollkommen standsicher sein müssen, wenn im angrenzenden Brandabschnitt alles so zerstört wurde, dass dort eventuell vorhandenen "normalen" Wände bereits eingestürzt sind. Zwar sollten Brandschutzwände keine Öffnungen enthalten, doch manchmal ist es unumgänglich, beispielsweise eine Tür einzubauen. Diese aber selbst muss dann ebenfalls feuerhemmend konstruiert sein.

Brandschutztür
Die Brandschutztür muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie die Brandschutzwand, in der sie in der Regel eingebaut wird. Sie sind aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Stahl, Aluminium oder Glas auf dem Markt zu finden.

Brandschutz - Fluchtweg

Gerade in größeren Gebäuden oder bei Veranstaltungen ist es Pflicht, Fluchtwege für den Notfall zu schaffen. Die Rettungswege müssen durch Piktorgramme auch für die jeweilige Landessprache Unkundigen gekennzeichnet sein, damit diese im Ernstfall für jeden schnell aufzufinden sind.
Die baulichen Voraussetzungen für Fluchtwege sind sehr streng definiert. So dürfen sie beispielsweise nicht mit Teppichböden oder anderen brennbaren Belägen überzogen und auch nicht mit Handläufen versehen sein, die einen PVC-Überzug haben. Selbst die Farbe, mit der die Wände des Fluchtweges gestrichen sind, darf nicht zu rauchentwickelnden Farben hinzugerechnet werden. Kabel oder andere Versorgungsleitungen dürfen nur insoweit dort eingebracht werden, wie sie unbedingt notwendig sind, da sich auch hierüber ein Brand schnell ausbreiten kann.
Fluchtwege müssen nicht nur deutlich gekennzeichnet sein, sie müssen vor allem auch begehbar sein. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese - wenn auch nur kurzfristig - verstellt sind oder die dort meist befindlichen Brandschutztüren abgeschlossen wurden, um bei Veranstaltungen Zechprellern oder in Einkaufszentren Dieben keine Möglichkeit zu bieten, das Gebäude heimlich zu verlassen. Laut Gesetz ist das Vorhandensein von zwei verschiedenen Fluchtwegen unbedingte Pflicht. Sollte der offiziell bezeichnete Fluchtweg also versperrt sein, so sollten Sie nach der zweiten Alternative, dass kann unter Umständen auch ein Fenster oder ähnliches sein, suchen.

Brandschutz - Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen, hier wohl besser bekannt als Rauchmelder - werden in Gebäuden an mehrere Punkten, im Idealfall in jedem Raum und verteilt auf den Gängen, installiert. Die dort befindliche Technik wertet ständig die von ihm empfangenen Daten wie Temperatur, Luftzusammensetzung, etc. aus. Im Falle eines Brandes oder bei einer Rauchentwicklung, auch wenn diese nicht von einem offenen Feuer her stammt, wird die Brandmeldeanlage aktiviert. Je nach Ausführung besteht eine Direktleitung zur nahe gelegenen Feuerwehrstation, die sofort eine Alarmmeldung erhält. Gleichzeitig kann im Gebäude selbst Alarm ausgelöst werden, um die darin befindlichen Personen zu warnen. Sprinkleranlagen, die hieran ebenfalls gekoppelt werden können, werden so gleichzeitig aktiviert, um den Brand zumindest einzudämmen.

Brandschutz - Tipps

Brandschutz ist nicht nur in Unternehmen, Industriehallen oder größeren Gebäuden, wo mehrere Menschen zusammen kommen, von Beachtung. Auch im häuslichen Bereich kommt durch Fehlverhalten und Unachtsamkeit immer wieder zu Bränden.
Gehen Sie vorab einmal mit offenen Augen durch Ihre Wohnung und achten Sie darauf, wo eventuelle Brände entstehen können:
Gibt es in Ihrem Haushalt brüchige oder gar offene Kabel?
Den Anschluss sowie die Reparatur von elektrischen Geräten sollten Sie den Fachleuten überlassen. Schnell können Kurzschlüsse auch zu Bränden führen.
Befinden sich leicht brennbare Materialien in der Nähe von Glühbirnen oder Kerzen?
Gerade in der Weihnachtszeit kann die Feuerwehr hier nie genug darauf hinweisen: Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen, auch nicht nur für kurze Zeit.
Vermeiden Sie vor allem in den trockenen Sommermonaten offenes Feuer im Garten. Selbst herumfliegende Funken von Barbecue-Grillen haben schon so manchen Brand ausgelöst.
Entleeren Sie Aschenbecher nie in den Papierkorb oder in den Abfalleimer. Zigaretten können auch nach dem Ausdrücken noch lange Zeit nachklimmen.