Betriebshaftpflichtversicherungen werden von den meisten bekannten Versicherungsgesellschaften angeboten, wobei es hier aber darauf ankommt, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Berufgruppen, die zu den Bereichen des Kfz-Handels, der Kfz-Werkstätten, der Kfz-Dienstleister oder des Baugewerbes zählen, benötigen hier noch eine zusätzliche Absicherung.
Die Prämienzahlungen richten sich in der Regel nach der Anzahl der mitversicherten Mitarbeiter des Unternehmens und/oder der jährlich gezahlten Gehaltssumme bzw. dem Jahresumsatz, den das Unternehmen erzielt. Da diese Zahlen in der Regel jedes Jahr unterschiedlich ausfallen, müssen Sie diese auch jährlich neu Ihrer Versicherungsgesellschaft melden, die dann die zu zahlenden Beiträge nach unten bzw. oben korrigiert.
Versichert sind in erster Linie Sie als Unternehmensinhaber, da Sie aufgrund Ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich sind, dass niemand in Ihrem Betrieb sowie durch Mitarbeiter Ihres Betriebs zu Schaden kommen darf. Des Weiteren sind sämtliche leitenden Angestellte, gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers sowie alle Betriebsangehörigen mitversichert, die in Ihrem Namen bzw. im Namen Ihrer Firma handeln.
Je nach Vertragsgestaltung der Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie übrigens individuell auf Ihren Betrieb zuschneiden können, können folgende Risiken versichert werden:
Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Schaden um einen Personen-, Sach- oder auch Vermögensschaden handelt.
Die Betriebshaftpflicht greift schon relativ früh. So wird von der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Betriebshaftpflicht abgeschlossen haben, bereits bei der ersten Androhung einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen die Anspruchsgrundlage genau geprüft. Das gleiche gilt für die Höhe des Schadenersatzes. Für die Überprüfung werden von der Betriebshaftpflichtversicherung Anwälte und gegebenenfalls Gutachter eingesetzt, für deren Kosten die Betriebshaftpflicht ebenfalls voll aufkommt. Sind die Schadenersatzansprüche aus Sicht der Betriebshaftpflichtversicherung unbegründet, werden von dieser auch die Kosten für einen eventuellen Prozess übernommen.