Seinen Transport als Auftrag einer Beiladung zu versenden, ist in den meisten Fällen kostengünstiger, als die normale Inanspruchnahme einer Spedition zum Transport von A nach B oder mit einem gemieteten Transporter oder LKW.
Sein zu transportierendes Gut gibt man einem Spediteur als Beiladung zu einem anderen Transport mit, dieser kann den vorhandenen leeren Platz seiner Ladefläche für Ihre Beiladung nutzen.
Holen Sie sich mehrere Angebote bei den Transportunternehmen am Ziel- und am Abgangsort ein, denn oftmals ist ein Spediteur vom Zielort günstiger, da er Ihre Beiladung auf dem Rückweg einsammeln kann und so keine Extraanfahrt hat.
Wollen Sie Ihr Transportgut von einem „Fachspediteur“ als Beiladung transportieren lassen, müssen Sie warten können bis das von Ihnen beauftragte Speditionsunternehmen einen nicht ausgelasteten Transport oder Umzug zu fahren hat, damit er Ihre Beiladung mitnehmen kann.
Die Be- und Entladung kann von einem Fachspediteur mit Zweimann-Besatzung auf Wunsch problemlos übernommen werden.
Ein „klassischer Sammelgutspediteur“ setzt voraus, dass das Be- und Entladen problemlos von statten geht. In den meisten Fällen ist dann der Versender der Beiladung für die Be- und Entladung zuständig.
Sie sollten nur Möbel oder Transportgut als Beiladung versenden, wenn Sie auf diese eine Zeitlang verzichten können.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Transport als Beiladung und verpacken Sie Ihr Transport- oder Umzugsgut so, dass es nicht beschädigt werden kann.
Vorab sollten sie überprüfen, ob Ihr Beiladungsgut vor dem Transport Schäden aufweist und diese protokollieren und/oder auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs festhalten, damit es nach dem Versand, wenn es am Ziel ankommt, keine bösen Überraschungen gibt.
Mit dem Spediteur, der Ihre Beiladung mitnehmen soll, sollten Sie vor dem Vertragsschluss noch folgende Fragen klären:
Übrigens:
Innerhalb der EU ist Mehrwertsteuerpflicht für Transporte, maßgeblich ist der Ort der Abholung.
Pflanzen reagieren beim Umzug äußerst empfindlich, bitte beachten Sie das Schäden an Pflanzen von der Haftung und Transportversicherung im Allgemeinen ausgeschlossen sind.
Untersuchen Sie Ihr Transportgut nach der Ablieferung auf etwaige Schäden und teilen Sie diese, wenn durch den Transport verursacht, umgehend dem Spediteur, der Ihre Beiladung transportiert hat, schriftlich mit. Dafür gelten vorhergesehene Fristen, die Sie wahren sollten.