Behindertenaufzug

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema Behindertenaufzug.


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Behindertenaufzug - Senkrechtaufzug

Ein Senkrechtaufzug ist eine Art separater Fahrstuhl, der sowohl außen am Gebäude, aber auch innerhalb eines Hauses montiert werden kann. Er ist bedientechnisch speziell auf die Bedürfnisse körperbehinderter Personen zugeschnitten. Senkrechtaufzüge benötigen sehr viel Platz. Vorteil: Sie können für Häuser mit mehreren Etagen eingesetzt werden.

Behindertenaufzug - Schrägaufzug

Die Funktionsweise eines Schrägaufzuges ist in den meisten Fällen gleich wie konventionelle Vertikal-Aufzüge, außer dass sie eine diagonale Fahrbahn aufweisen. Er dient zur Beförderung von Personen zwischen zwei unterschiedlich hoch, aber gleichzeitig auch seitlich versetzt gelegenen Standorten.

Behindertenaufzug - Antriebsarten

Beim Seilaufzug hängt der Fahrkorb an Tragseilen, die über einer Treibscheibe einer Winde geführt werden. Die Treibscheibe wird von einem Elektromotor (Drehstrom- oder Gleichstrommotor) angetrieben. Ein hydraulischer Aufzug wird nur aufwärts mit einem Motor betrieben. Die Abwärtsfahrt erfolgt motorlos über hydraulische Ventile. Eine Pumpe fördert das Hydrauliköl über ein Rückschlagventil in den Hydraulikzylinder. Hydraulikaufzüge zeichnen sich durch eine besonders hohe Tragfähigkeit aus. Seilhydraulikaufzüge, diese Aufzüge mit einen seilhydraulischen bzw. indirekt hydraulischen Antrieb stellen eine Mischung zwischen Seilaufzug und Hydraulikaufzug dar. Bei einem Kletteraufzug ist die Aufzugskabine mit einem eigenen Antrieb ausgestattet. Der Antrieb kann durch einen Elektromotor oder einen Verbrennungsmotor erfolgen.

Behindertenaufzug - Hinweise

Der Einbau eines Personenaufzugs im eigenen Haus kann für eine schwer gehbehinderte, pflegebedürftige Person eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein, für die von der Pflegekasse ein Zuschuss gewährt wird. Wichtig : Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen somit bestimmten Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen. Das heißt das die Anlage vor Inbetriebnahme und später in bestimmten Fristen geprüft wird. Die technischen Regeln für Aufzüge sind vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet worden. Die Betriebsvorschriften sind genau zu beachten.