Die Veröffentlichung von öffentlichen Ausschreibungen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Der Bund veröffentlicht Bauausschreibungen auf dem Ausschreibungsportal des Bundes, einige Bundesländer geben Ausschreibungsblätter heraus, andere Bundesländer wiederum haben keine zentrale Ausschreibungspublikation. Oft werden Bauausschreibungen einfach in regionalen oder lokalen Tageszeitungen oder gemeindlichen Amtsblättern veröffentlicht.
Die Regelung für Bauausschreibungen (kurz: VOB) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk. Dieses muss von öffentlichen Auftraggebern zum Bestandteil der Bauausschreibung gemacht werden.
Bauleistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen und zu fairen Wettbewerbsbedingungen zu vergeben. Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmer diskriminiert werden. Außerdem soll durch die Art der Bauausschreibung die ganzjährige Bautätigkeit gefördert werden.
Bei Öffentlicher Bauausschreibung werden Bauleistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben.
Bei Beschränkter Bauausschreibung werden die Bauleistungen einer beschränkten Zahl von Unternehmern vergeben, die sich vorher um eine Teilnahme bewerben müssen. Dieses Verfahren der Bauausschreibung kommt zum Einsatz, wenn eine außergewöhnliche Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit (z. B. Erfahrung, technische Einrichtungen oder fachkundige Arbeitskräfte) erforderlich ist.
Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben, zum Beispiel weil aus besonderen Gründen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt.
Die Leistungen müssen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, damit alle Bewerber die Bauausschreibung verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Außerdem darf Ihnen als Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen Sie nicht im Voraus schätzen können.
Eine Bauausschreibung sollte möglichst umfassend und konkret die gewünschten Bauleistungen beschreiben, damit es am Ende keine Überraschungen gibt. Aufgelistet werden sollte eine genaue Objektbeschreibung (z.B. Neubau, Anbau oder Umbau/Modernisierung) der Haus- oder Gebäudetyp und die geplante Fläche und Anzahl der Geschosse. Außerdem sollte die Bauausschreibung Projektdaten wie Baubeginn und Baufertigstellung enthalten.
Dann werden in der Bauausschreibung ausführlich die zu vergebenden Arbeiten in den Bereichen Beratung und Planung, Vorarbeiten und Baureifmachung (z.B. Abbruch, Abräumungsarbeiten, Vermessungsarbeiten), Rohbauarbeiten (z.B. Gerüst-, Maurer-, Schalungsarbeiten), Ausbauarbeiten (z.B. Akustikbau, Estricharbeiten, Fenster- und Außentüren, Hausanschlüsse, Maler- / Anstrich- und Tapezierarbeiten, Raumausstattung), Installationsarbeiten und Gebäudetechnik (z.B. Aufzüge, Blitzschutz, Brandschutz, Heizung, Sanitärinstallation), Einrichtungen (z.B. Innendekoration, Kücheneinrichtung, Möbel) beschrieben. Auch sämtliche Arbeiten im Außenbereich (z.B. Dachbegrünung, Pflasterarbeiten, Teichbau) gehören zur Bauausschreibung.